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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.28

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Textziffer

Für die Kontrollabteilung erschien es denkbar, dass diese Vorgehensweise (keine
Wertanpassung) allenfalls auch aus dem Grund angedacht war, zumal für derartige
Außentrauungen die Einhebung einer Kommissionsgebühr in Höhe von € 350,00
vorgesehen worden ist. Die Kommissionsgebühr im betraglichen Ausmaß von
€ 350,00 stand aus besoldungstechnischer Sicht in Zusammenhang mit den
anfallenden Außentrauungspauschalen. Dies insofern, als sich ausgehend vom
summierten Betrag von brutto € 280,00 (Außentrauungspauschale groß für den
Trauungs-Bediensteten zzgl. Außentrauungspauschale klein für Bereitschaftsdienst) bei Berücksichtigung der anfallenden Lohnnebenkosten (Dienstgeberanteile) von rd. 25,0 % ein Betrag von € 350,00 errechnen ließ.
Somit bestand zum Zeitpunkt der Einführung der Außentrauungspauschalen
zwischen diesen und der Kommissionsgebühr gänzliche Kostendeckung. Infolge
der in der Vergangenheit vorgenommenen Valorisierungen der Außentrauungspauschalen hat sich diese vormalige Kostendeckung insofern verschoben, als zum
Zeitpunkt
der damaligen Einschau
aus Sicht
der Kontrollabteilung eine dahina
a
E
Jahingehende Unterdeckung bestand.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen der MA I (allenfalls in
Zusammenarbeit mit dem Amt „Standesamt und Personenstandsangelegenheiten“
der MA II) eine Überprüfung der von ihr beschriebenen Valorisierungsthematik im
Zusammenhang mit den Außentrauungspauschalen (groß und klein) vorzunehmen.
Konkret sollte aus Sicht der Kontrollabteilung eine klare Entscheidung darüber
getroffen werden, ob diese Außentrauungspauschalen wertgesichert oder nicht
wertgesichert zur Auszahlung zu gelangen haben. Das Amt für Personalwesen der
MA I sagte in der seinerzeitigen Stellungnahme zu, sich der aufgezeigten Valorisierungsthematik anzunehmen. Vor der nächsten Wertanpassung war eine finale
Entscheidung über die künftige Wertsicherung der Pauschalen avisiert.
Zu den vergangenen beiden Follow up – Einschauen berichtete das Amt für Personalwesen der MA I über den jeweiligen Stand der dahingehenden amtsinternen
Überlegungen und deren Auswirkungen auf die betroffenen Bediensteten.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2024 informierte das Amt für Personalwesen der
MA I darüber, dass nach umfassenden Überlegungen im Amt die große und kleine
Trauungspauschale ohne Valorisierung und damit kostendeckend zur Auszahlung
gelangt. Als Nachweis stellte die Fachdienststelle gegenüber dem Stadtrechnungshof eine Auswertung der Auszahlungen des Jahres 2024 bereit, welche die beschriebene Vorgehensweise dokumentierte.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

Bericht Prüfaufträge Dienstpostenpläne sowie
Sonder- und Werkverträge der Stadt Innsbruck
(Bericht vom 23.09.2022)

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Ein (historischer) Akt bzw. eine Beschlussgrundlage zur Personalzulage konnte
seitens des Amtes für Personalwesen nicht ausfindig gemacht werden und auch
eine Suche im Stadtarchiv (veranlasst durch die Kontrollabteilung) brachte kein
Ergebnis. De facto wurde diese Lohnart im städtischen Besoldungsprogramm mit
der Lohnart 723 geführt und ausbezahlt. Sie wurde zum Zeitpunkt der Einschau
insgesamt 12 Dienstnehmern (4 Beamten und 8 VB „NEU“) im Amt für Personalwesen gewährt.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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