Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.3
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Ergänzungsantrag GRin Dr.in Haselwanter-Schneider:
Dienstbarkeitsvertrages zwischen der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (FN 229813k), im Folgenden kurz:
IIG, und der Landeshauptstadt
Innsbruck zu.
Der Gemeinderat möge beschließen,
den Stadtsenat zu beauftragen, über Bgm.
Mag. Anzengruber, BSc als Eigentümervertreter der lnnsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (im Folgenden kurz: IIG), die IIG damit zu betrauen, zusätzlich zu den bestehenden Beschlusspunkten 1 und 2 auch die
Planung und Berücksichtigung von Stadtteilräumlichkeiten im Rahmen der Erweiterung
des Kindergartens Kranebitten zu prüfen
und entsprechende Grundlagen in den ergänzenden Projektbericht aufzunehmen.
2.
Dr.in Haselwanter-Schneider und Mayer,
beide eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, TURSKY,
KPÖ, FRITZ und ALI, 17 Stimmen):
Vorstehender Ergänzungsantrag wird dem
Inhalt nach abgelehnt.
10.
Maglbk/74639/LA-LSA/1/KOB
Baurechtsvertrag mit der Umweltwerkstatt - Consulting - Promotion
- Trading - GmbH, vertreten durch
Ing. Fröschl Eduard;
Vergleich im Gerichtsverfahren
gegen die Nino De Martiis Immobilien GmbH
Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
11.
Maglbk/39361/LA-LSA/1/WUR
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG, Bauvorhaben Sanierung/Neubau Schlachthofblock,
Einbringung von Teilflächen aus
Grundstück 1104/1 und Grundstück 990/3, KG Innsbruck (öffentliches Gut), Dienstbarkeiten zur
Absicherung von diversen Überund Unterbauungen
Eben diese Aufgabe wird mit der gegenständlichen Einbringung der IIG
übertragen, insbesondere die Wohnbebauung samt Kinderbetreuungseinrichtungen.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.04.2025:
1.
Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt
dem Abschluss des in der Anlage ./1
angeschlossenen Einbringungs- und
GR-Sitzung 24.04.2025
Die IIG hat in ihrer Tätigkeit die Landeshauptstadt Innsbruck in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, so
in der Erfüllung ihrer Aufgaben in allen
Bereichen der Daseinsfürsorge, insbesondere als Eigentümerin von Liegenschaften, die der Sozialpflichtigkeit unterworfen sind. Die Gesellschaft hat
sich selbst an dieser Sozialpflichtigkeit
zu orientieren. Auf Grundstück 987/5
KG Innsbruck ist die Schaffung von geförderten Wohnraum in verdichteter
Bauweise im gut erschlossenen Bauland in qualitätsvoller Gestaltung sowie
die Verbesserung der sozialen Infrastruktur im gegenständlichen Stadtteil
durch die Erweiterung eines bestehenden Kindergartens vorgesehen. Die
Einbringung der Liegenschaftsflächen
erfolgt sohin zum Zwecke der zeitgemäßen Verwaltung von städtischen
Grundstücken, aber auch zum Zwecke
der Erhaltung, Modernisierung, Entwicklung und Bebauung städtischer
Liegenschaften und erfolgt die Übertragung der gegenständlichen Liegenschaften seitens der Landeshauptstadt
Innsbruck somit insbesondere auch mit
der Aufgabe der städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der
Errichtung bzw. Erhaltung und Modernisierung einer zeitgemäßen Wohnbebauung samt Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Landeshauptstadt Innsbruck hat nahezu sämtliche bebauten
Liegenschaften in die IIG eingebracht.
Es ist Aufgabe der Landeshauptstadt
Innsbruck, bebaute Liegenschaften zu
verwalten, zu erhalten und künftig zu
entwickeln.
3.
Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Einbringungsvertrages verbundenen Steuern,