Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.31
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Belegkontrolle IV. Quartal 2022 – II. Quartal 2023 – Jobticket-Gutschrift IVB
(Bericht vom 27.09.2023)
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Die Stadt Innsbruck vereinnahmte am 25.01.2023 mit der Bezeichnung Gutschrift
Jobtickets einen Bruttobetrag von € 9.097,84. Dies auf Basis einer (Gutschrifts-)
Rechnung der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB). Als
Dienstgeberin führte die Stadt Innsbruck die Möglichkeit der Beanspruchung eines
Jobtickets für städtische Mitarbeiter als freiwillige Sozialleistung ein. Dazu bestand
mit der IVB ein „Kooperationsvertrag IVB-JOB-TICKET“, welcher seit Ende 2013 zur
Unterzeichnung gelangt ist. Dieser Vertrag sah unter anderem vor, dass der
Kooperationspartner einen 5 %igen Rabatt auf die jährlichen Gesamtrechnungen
erhielt.
Ab dem 01.05.2018 kam es zu einer Änderung der Beanspruchungsvoraussetzungen. In Bezug auf den gewährten Rabatt vereinbarten die Kooperationspartner im Zuge dessen, dass dieser Rabatt nur mehr für jene Mitarbeiter der Stadt
Innsbruck vorgesehen war, welche ihren Wohnsitz in Innsbruck hatten. Zur
Beurteilung der für das Geschäftsjahr 2022 von der IVB fakturierten Gutschrift
forderte die Kontrollabteilung beim Amt für Personalwesen – Referat Besoldung eine
Auswertung an. Nach Sichtung der übermittelten Daten stellte sich heraus, dass die
Anzahl jener Mitarbeiter mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, die ein Jobticket gekauft
haben, höher war als jene die letztendlich zur Gutschrift-Berechnung herangezogen
bzw. an die IVB gemeldet worden sind. Die Gutschrift war somit aus Sicht der
Kontrollabteilung zu niedrig.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen der MA I – Referat
Besoldung, die abwicklungstechnischen Hintergründe die für das Auftreten dieser
offensichtlichen Differenz im Zusammenhang mit der Jobticket-Gutschrift für das
Jahr 2022 verantwortlich waren zu eruieren. Gegebenenfalls wäre diese bei der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH zu reklamieren.
Im damaligen Anhörungsverfahren teilte die Fachdienststelle mit, dass die Beanstandung vollinhaltlich nachvollzogen werden kann und meldete aufgrund dieser
Feststellung die oben angeführte Differenz bei der IVB nach. Zum Zeitpunkt dieser
Stellungnahme lag dem Referat Besoldung noch kein Ergebnis der Reklamation vor.
Zur letztjährigen Follow up – Einschau teilte das Referat Besoldung mit, dass die
IVB die nachgemeldeten Jobticketausgaben akzeptiert hatte und diese bei der
Gutschrifterstellung für das Jahr 2022 ergänzend berücksichtigt werden. Die
zugesagte ergänzende Gutschrift stand zum Prüfungszeitpunkt noch aus.
Das Referat Besoldung legte dem Stadtrechnungshof mit Datum vom 11.03.2024
die von der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH übermittelte
zugesagte ergänzende Gutschrift für das Jahr 2022 in Höhe von € 9.155,07 brutto
vor.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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