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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.36

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Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ gab diesbezüglich in der Stellungnahme an,
bestehende Arbeitsverhältnisse zu verschriftlichen bzw. zukünftig schriftliche
Dienstverträge vorzusehen.
Im Zuge der Nachschau 2021 wurden der Kontrollabteilung diesbezüglich keine
Unterlagen übermittelt, da für den Abschluss von Dienstverträgen im Alpenzoo die
Zustimmung des Betriebsrates nötig sei und aufgrund einer langfristen Erkrankung
des Vorsitzenden nicht möglich war. Dies soll jedoch schnellstmöglich nachgeholt
werden.
Mit der Stellungnahme seitens des Alpenzoos im Follow up 2022 wurde der
Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die Erstellung und die entsprechenden Abstimmungen als Jahresziel für 2023 aufgenommen worden sind, da sich die äußeren
Umstände (Lockdown/Corona) nun beruhigt hätten.
Die Abfrage für das Jahr 2023 ergab, dass laut Alpenzoo die Dienstverträge noch in
Ausarbeitung waren.
Im Zuge der heurigen Follow up – Einschau wurde dem Stadtrechnungshof schriftlich bekannt gegeben, dass eine Vorlage für Dienstverträge erarbeitet worden sei,
die in Zukunft Verwendung finden werde. Zumal diesbezüglich jedoch kein Nachweis erbracht wurde, hält der Stadtrechnungshof die Empfehlung aufrecht.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.

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Eine Ausnahme zum Besoldungssystem des Alpenzoos war beim Geschäftsführer
festzumachen. Mit dem derzeitigen Zoodirektor wurde ein auf fünf Jahre befristeter
Geschäftsführer-Dienstvertrag (erstmals von 01.01.2018 bis 31.12.2022) abgeschlossen. Eine wiederholte Bestellung als Geschäftsführer auf weitere fünf Jahre
ist jedoch möglich.
Das Entgelt erhöht sich vertragsgemäß nach Maßgabe des § 2 Landes-Bezügegesetzes 1998 im Ausmaß der Änderung des Ausgangsbetrages.
Ungeachtet dieser Bestimmung war für die Kontrollabteilung aus den Prüfungsunterlagen nachzuvollziehen, dass das Gehalt des Geschäftsführers seit Beginn
des Dienstverhältnisses bis zum Zeitpunkt der Prüfeinschau mehrere Erhöhungen
erfuhr.
Laut Protokoll der Präsidiumssitzung vom 06.07.2018 wurde das Gehalt des
Geschäftsführers erstmals auf Vorschlag des Präsidenten ab Juli 2018 erhöht,
wobei die Steigerung rd. 10 % des ursprünglichen Ausgangsbetrages entsprach.
Anlässlich der Bestellung des neuen Direktors (01.01.2018) wurde auch die Bestellung eines langjährigen Mitarbeiters als Stellvertreter angedacht. Aufgrund einer
vom nunmehrigen Direktor initiierten Neustrukturierung ist laut dem vorliegenden
Protokoll ein Führungsteam gebildet worden, dem – neben einer weiteren Kuratorin
– auch der angesprochene langjährige Mitarbeiter (ebenfalls Kurator) angehört.
Dieser Dienstnehmer erhielt eine mit 01.01.2018 rückwirkende Gehaltserhöhung,
indem er in eine höhere Dienstklasse eingestuft wurde.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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