Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.37
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Textziffer
In diesem Zusammenhang war für die Kontrollabteilung auffällig, dass mit dem
vorerwähnten Dienstnehmer des sog. Führungsteams kein Dienstvertrag vorlag.
Darüber hinaus lag auch keine schriftliche Kompetenzverteilung des Führungsteams vor.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, mit dem angesprochenen langjährigen
Dienstnehmer einen Dienstvertrag zu unterzeichnen und zusätzlich die Kompetenzen und Aufgaben des sog. Führungsteams schriftlich festzulegen.
Die Follow up – Einschau 2021 zeigte, dass im aufgezeigten Fall kein Dienstvertrag
unterfertigt wurde, da der Betriebsrat aufgrund der bereits erwähnten Erkrankung
des Vorsitzenden nicht handlungsfähig war.
Auch zu dieser Textziffer wurde der Kontrollabteilung im Rahmen der Follow up –
Einschau 2022 kommuniziert, dass die Verträge als Jahresziel 2023 vermerkt
wurden.
Die Abfrage der Follow up – Einschau 2023 ergab (siehe vorherige Tz), dass die
Dienstverträge (laut Stellungnahme) zu diesem Zeitpunkt noch in Ausarbeitung
waren.
Dieser Sachverhalt wurde in der Follow up – Einschau 2024 seitens des Alpenzoos
ebenfalls (siehe vorherige Tz) damit beantwortet, dass in der Zwischenzeit eine
Vorlage für Dienstverträge erarbeitet wurde, die in Zukunft Verwendung finden
werde.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
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In Anlehnung an die Richtlinien der Landesregierung (vom 12.06.2012 und Änderung vom 14.06.2014) beschloss der Innsbrucker Gemeinderat am 25.04.2019
ebenfalls Richtlinien für Dienstverträge von Managerinnen und Managern.
Neben der Höhe und den Bestandteilen des Entgeltes, werden u.a. Bestimmungen
über die Laufzeit und die Beendigung des Dienstverhältnisses, die Arbeitszeit und
weitere Fragen geregelt. Im Geltungsbereich der städtischen Richtlinien sind auch
Vereine, welche die Landeshauptstadt Innsbruck unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beherrscht, erfasst.
Zumal aus den Prüfungsunterlagen für die Kontrollabteilung weder die Implementierung der Managerrichtlinien des Landes Tirol – auch nicht im GeschäftsführerDienstvertrag – noch jene der Stadt Innsbruck beim Verein „Alpenzoo InnsbruckTirol“ ersichtlich waren, empfahl die Kontrollabteilung, die Anwendung der städtischen Richtlinien für Managerinnen und Manager im Regelwerk des Alpenzoos zu
verankern.
Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ nahm in der schriftlichen Stellungnahme des
Anhörungsverfahrens die Empfehlung zur Kenntnis.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2021 gab der Alpenzoo an, dass die Erstellung
einer Managerrichtlinie in Planung sei aber aufgrund der zusätzlichen Belastungen
wie z.B. eines erneuten Lockdowns mit der Umsetzung noch nicht begonnen werden
konnte.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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