Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.41
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Textziffer
• Gewährung von Darlehen und Krediten
• Ausgaben die im Einzelnen € 10.000,00 oder insgesamt in einem Geschäftsjahr
€ 50.000,00 übersteigen, es sei denn, solche Investitionen sind im genehmigten
Budget vorgesehen
• Abschluss von Dienstverträgen, Zusicherungen von Ruhe- und Versorgungsgenüssen sowie die Gewährung von Sondervergütungen an Bedienstete
• Erteilung und Widerruf von Prokura und Handlungsvollmacht
• Vergabe von Lieferungen oder Leistungen mit einem Auftragswert von mehr als
€ 10.000,00 im Einzelfall
• Eintritt in Rechtsstreitigkeiten oder Abschluss von Vergleichen in Fällen, in denen
der Streitwert im Einzelfall den Betrag von € 10.000,00 übersteigt
• Festlegung allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik
Auffallend war für die Kontrollabteilung, dass dieselben genehmigungspflichtigen
Geschäfte ebenfalls in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Innsbruck
Marketing GmbH festgelegt wurden. Diese bedürfen sohin auch der Zustimmung
des Aufsichtsrates der IMG.
Darüber hinaus verwies die Kontrollabteilung auch auf die gebotenen Bestimmungen des GmbHG. Bestimmte Geschäfte sollen jedoch nur mit Zustimmung des
Aufsichtsrates vorgenommen werden. Beispielsweise der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen oder der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von
Liegenschaften sowie die Gewährung von Darlehen und Krediten.
In Bezug auf die unterschiedlichen Aufgaben der jeweiligen Organe der IMG
empfahl die Kontrollabteilung zu prüfen, ob für ein- und dasselbe Geschäft eine
zweifache Beschlussfassung sowohl in der Generalversammlung als auch im Aufsichtsrat der IMG zweckmäßig und sachdienlich erscheint. Gegebenenfalls ist die
Zuständigkeit des jeweiligen Organes der IMG für bestimmte genehmigungspflichtige Geschäfte nach Maßgabe der Bestimmungen des GmbHG konsistent festzulegen und entsprechend umzusetzen.
Im Anhörungsverfahren wurde die Kontrollabteilung darüber informiert, dass eine
entsprechende Anpassung im Sinne des GmbHG vorgenommen werde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2023 berichtete die Geschäftsführung, dass
eine zweckmäßige Anpassung geprüft werde. Das Ergebnis werde den zuständigen
Gremien der IMG zur Beschlussfassung vorgelegt.
In der aktuellen Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2024 informierte die
Geschäftsführung der IMG den Stadtrechnungshof darüber, dass der Aufsichtsrat
die Entscheidungsfindung für die Gesellschafterversammlung in Form einer Empfehlung aufbereite. In der Gesellschafterversammlung komme diese Empfehlung
zur Beschlussfassung.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2021 wurde planmäßig am 24.05.2022
vom ausscheidenden Geschäftsführer beim Firmenbuch eingereicht.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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