Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.45
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Textziffer
Der Status quo der Umsetzung wurde mit der Follow up – Einschau 2024 wieder
abgefragt. Die Stellungnahme der vorherigen Textziffer umfasste dabei auch diesen
Sachenverhalt. Eine Umsetzung der Empfehlung sei daher im Jahr 2025 geplant.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
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Eine jährliche Valorisierung bzw. Wertsicherung der Gehälter war in den vorliegenden Dienstverträgen – außer bei der Geschäftsführerin – nicht umfasst und ist
mangels eines geltenden Kollektivvertrages bzw. einer lohngestaltenden Vorschrift
für die Dienstnehmer der IMG nicht vorgesehen. Valorisierungen sind bei der IMG
in den Vorjahren jedoch teilweise vollzogen worden. Die Kontrollabteilung regte
daher an, eine Regelung der jährlichen Wertsicherung der Dienstnehmergehälter
schriftlich festzulegen. Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu
entsprechen.
Die Nachfrage im vorjährigen Follow up ergab, dass eine eventuelle Valorisierung
der Gehälter (zur formell notwendigen Zustimmung) der Generalversammlung vorgelegt wurde.
Mit der Follow up – Einschau 2024 ist dem Stadtrechnungshof ein Gesellschaftsbeschluss übermittelt worden, welcher eine Valorisierung der Dienstverträge vorsieht.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
49
Im Jahr 2012 wurden Lizenzvereinbarungen seitens der IMG mit der Stadt Innsbruck
und dem TVBI (Lizenznehmer) abgeschlossen, welche der Kontrollabteilung vorlagen. Beide Lizenzvereinbarungen erfolgten unentgeltlich, wobei der TVBI in der
Vereinbarung auch die Nutzung für zwei Tochtergesellschaften regelte. Die Stadt
Innsbruck traf bezüglich der Tochtergesellschaften eine leicht abweichende Regelung.
Im Jahr 2013 erfolgten daher zwei weitere unentgeltliche Lizenzvereinbarungen mit
der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH und der Innsbrucker Immobilien GmbH (inkl.
KG und Service GmbH). Weitere Lizenzvereinbarungen mit sog. Tochtergesellschaften lagen nicht vor.
Die Einschau der Kontrollabteilung zeigte, dass die Marke (bzw. das Logo – in
abweichender Aufmachung) von weiteren Tochterunternehmungen der Stadt
Innsbruck bzw. Rechtsträgern genutzt (bspw. Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH, Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H.) wird,
mit denen jedoch noch keine Lizenzierungsvereinbarung besteht. Dies war auch aus
weiteren Unterlagen ersichtlich, zumal im Jahr 2019 eine Honorarnote betreffend
die Verwendung der Marke bei einzelnen Unternehmen (u.a. die oben genannten)
seitens einer Rechtsanwaltskanzlei in Höhe von € 5.515,00 bei der IMG vorlag
(verbucht in Rechts- und Beratungskosten). Die Kontrollabteilung empfahl daher zu
klären, inwieweit entsprechende Lizenzvereinbarungen mit Rechtsträgern – welche
die Marke Innsbruck nutzen – abzuschließen sind bzw. welches Ergebnis die
seinerzeitige Expertise hinsichtlich dieser Thematik ergab.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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