Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.57
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Textziffer
“Betriebskosten“ vereinnahmten Beträge zu klären. In diesem Zusammenhang
sollte insbesondere die auf das Grundstück entfallende Grundsteuer erhoben
werden. Im Rahmen der Verjährungsfrist war nach Ansicht der Kontrollabteilung
auch der Ausgleich eines sich hieraus allenfalls ergebenden Differenzbetrages zu
prüfen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme teilte die IISG mit, dass die Grundsteuervorschreibung derzeit von der Objektverrechnung geprüft werde. Gegebenenfalls
erfolge im Rahmen der Verjährungsfrist eine Nachverrechnung sowie eine Adaptierung der diesbezüglichen Vorschreibung.
Im Rahmen der Follow up – Einschau informierte die IISG den Stadtrechnungshof
darüber, dass bei der nächsten Schwellenwertüberschreitung eine diesbezügliche
Harmonisierung erfolgen werde.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
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Nach Ansicht der Kontrollabteilung waren die im Rahmen der Verwaltung festgestellten Auffälligkeiten teilweise darauf zurückzuführen, dass die IISG keinen
direkten Zugang zu den Verträgen hatte. Seit dem Jahr 2019 erfolgte die Archivierung des grundstücksbezogenen Aktenbestandes nämlich nicht mehr durch die
IISG, sondern durch das Stadtarchiv. Dies führt dazu, dass die IISG als für die
Verwaltung zuständige Stelle die von ihnen zu erstellenden Vorschreibungen (nach
der erstmaligen Erfassung) nicht mehr unmittelbar, sondern erst nach Anforderung
des zugrundeliegenden Vertrages kontrollieren konnte.
Dies obwohl die IISG laut Geschäftsbesorgungsvertrag vertraglich für die Archivierung des grundstücksbezogenen Aktenbestandes in Papierform zuständig gewesen wäre. Die vertraglich geregelte Aufgabenverteilung zwischen der Stadt Innsbruck und der IISG entsprach in dieser Hinsicht damit nicht mehr den aktuellen
Gegebenheiten.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, den Geschäftsbesorgungsvertrag entsprechend anzupassen sowie einfachere und dauerhafte Zugriffsmöglichkeiten auf die
zugrundeliegenden Verträge für die IISG zu prüfen.
In der Stellungnahme im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Immobilien, Wirtschaft und Tourismus mit, dass der IISG sämtliche Verträge zur Vergebührung und
vor allem auch zur entsprechenden Vorschreibung der vereinbarten Entgelte
übermittelt würden. Es liege sohin an der IISG diese Verträge zur Erfüllung ihrer
Aufgaben in entsprechender Form evident zu halten. Selbstverständlich könne die
IISG jederzeit die zum Zwecke der Vorschreibung benötigten Verträge digital
anfordern. Eine direkte Zugriffsmöglichkeit der IISG auf die Verträge im digitalen
Aktenbestand der Stadt Innsbruck sei aus Datenschutzgründen jedoch nicht möglich.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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