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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.58

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Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Immobilien, Wirtschaft und Tourismus des
Weiteren mit, dass es die Anpassung des Geschäftsbesorgungsvertrages prüfen
werde. Laut der im Zuge der Follow up – Einschau erhaltenen Auskunft, werde an
der Überarbeitung des Geschäftsbesorgungsvertrages noch gearbeitet.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.

77

Im Rahmen der Überprüfung war darüber hinaus festzustellen, dass bei der
Verwaltung der Grundstücke insbesondere Wertsicherungsklauseln mit Schwellenwerten zu Abweichungen führten. Auf Nachfrage teilte die IISG hierzu mit, dass viele
der vereinbarten Wertsicherungsklauseln mit Schwellenwerten aufgrund ihrer
Formulierung mit dem zur Verfügung stehenden Verwaltungsprogramm nicht wortwörtlich umsetzbar seien.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, die in Verwendung stehenden Muster für
Wertsicherungsklauseln mit Schwellenwerten in Zusammenarbeit mit der IISG auf
ihre praktische Umsetzbarkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Im Zuge der Follow up – Einschau informierte das Amt für Immobilien, Wirtschaft
und Tourismus, dass in diesem Zusammenhang zwischenzeitlich eine Besprechung
mit der IISG stattgefunden habe. Hierbei sei insbesondere auch die Thematik der
Indexierungen bei Vertragsverlängerungen besprochen worden. Dem Stadtrechnungshof wurde dazu ein Aktenvermerk zum Inhalt der Besprechung übermittelt.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

78

Auffällig war im Zuge der Belegkontrolle schließlich auch die im Vergleich zur Höhe
der Grundsteuer geringe Höhe der im Entgeltkatalog 2024 festgelegten Grundsteuerpauschale von € 0,005 pro m² / Jahr. Die Kontrollabteilung empfahl daher,
eine Anpassung der im Entgeltkatalog festgelegten Grundsteuerpauschale zu prüfen.
Im Zuge der Follow up – Einschau informierte das Amt für Immobilien, Wirtschaft
und Tourismus, dass eine diesbezügliche Anpassung erfolgt sei. Künftig werde die
Pauschale von € 0,005 pro m² / Jahr erst ab einer Fläche von 50 m² verrechnet,
wobei jedoch bei gewerblichen Flächen künftig eine individuelle Bewertung
vorgenommen werde. Beiliegend wurde dem Stadtrechnungshof der Entgeltkatalog
2025 übermittelt.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

79

Für die Kontrollabteilung wurde im Rahmen der Belegkontrolle eine Auszahlungsanordnung des Referats Haushaltswesen und Controlling vom 05.01.2024 über
einen Betrag von € 3.658,16 auffällig. Die Auszahlung betraf eine monatliche
Leibrente für ein von der Stadt Innsbruck im Jahr 1983 angekauftes Grundstück.
Gemäß dem zugrundeliegenden Kaufvertrag vom 07.10.1983 verpflichtete sich die
Stadt Innsbruck zur Zahlung einer monatlichen Leibrente in der Höhe von

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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