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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.6

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21.

MagIbk/100462/SP-BB-RE/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B25, Reichenau, Bereich Reichenauer Straße 147 bis
151, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.04.2025:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
22.

MagIbk/95894/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW-B36, Hötting West, Bereich Botenthalweg 2b (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HWB5 und Nr. HW-B5/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ALI, 2 Stimmen, gegen TURSKY, KPÖ
und FRITZ, 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.04.2025:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

23.

MagIbk/100439/SP-BB-HW/1
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW-B34/2, Hötting
West, Bereich südlich der Technikerstraße 11, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.04.2025:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Erlassung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
24.

MagIbk/100238/SP-BB-AM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AM-B32, Amras, Bereich
zwischen Kranewitterstraße, Siegmaierstraße, Lönsstraße und
Nordkettenstraße (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 63/go),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.04.2025:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

GR-Sitzung 24.04.2025