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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.60

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Der Stadtrechnungshof stellte fest, dass seiner Empfehlung im Zuge des Rundschreibens zum Rechnungsabschluss 2024 des Amtes für Rechnungswesen insofern entsprochen wurde, dass die Dienststellen nachdrücklich darauf hingewiesen
wurden, dass lediglich ein Verweis auf die vorhandene gegenseitige Bedeckung von
Konten ohne weiterführende Erläuterung ggf. nicht ausreichend sei.
Itrechnungshofes wurde entsprochen.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes

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Der Stadtrechnungshof musste im Zuge der Prüfung feststellen, dass sich in vielen
Fällen Sachanlagen, die im Jahr 2023 als Abgang zu verbuchen gewesen wären,
gemäß Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 noch im Sachanlagevermögen
fanden.
Das Referat Buchhaltung des Amtes für Rechnungswesen hatte hierzu mitgeteilt,
dass gemäß Rundschreiben „Vollzug des Inventarwesens samt Hinweis zu
Anlagenabgängen und Vorräten“ vom 28.11.2023 allfällige Zu- und Abgänge oder
sonstige Veränderungen im Rechnungsjahr 2023 bis spätestens 15.01.2024 an das
Rechnungswesen zu übermitteln waren. Abgänge und Veränderungen oberhalb der
GWG-Grenze waren innerhalb von 14 Tagen dem Amt für Rechnungswesen zu
melden.
Nach dem 31.12.2023 vorgenommene Abgangsbuchungen bzw. Nachbuchungen
konnten gemäß Information der MA IV aufgrund der softwaretechnischen Einschränkungen nicht mehr in das Jahr 2023 gebucht werden. Folglich schienen jene
Abgänge des Jahres 2023, die nach dem 31.12.2023 gemeldet bzw. gebucht
wurden, nicht als Abgänge im Entwurf zum Rechnungsabschluss 2023 auf, sondern
als Abgänge im Jahr 2024.
In Verbindung mit der bestehenden Inventarordnung und dem zuvor erwähnten
Rundschreiben empfahl der Stadtrechnungshof dem Referat Buchhaltung, vermehrt
auf die Dienststellen einzuwirken, dass sämtliche Abgänge eines Rechnungsjahres
innerhalb von 14 Tagen bzw. vor dem 31.12. des jeweiligen Jahres zu melden und
zu buchen sind oder alternativ die softwaretechnischen Möglichkeiten zu schaffen,
Abgänge auch nach Jahreswechsel noch in das vorangegangene Rechnungsjahr
zu buchen.
Im damaligen Anhörungsverfahren teilte die Dienststelle mit, der Empfehlung des
Stadtrechnungshofs entsprechen zu wollen und dass bereits amtsintern Vorbereitungen zur Optimierung des Prozesses und zu Maßnahmensetzungen in Gange
seien.
Im Rahmen der Follow up – Einschau wurde der Stadtrechnungshof informiert, dass
ein reger Austausch zwischen dem Referat Buchhaltung und den Dienststellen stattgefunden habe und die Dienststellen angehalten wurden, Anlagenabgänge innerhalb von 14 Tagen bzw. vor dem 31.12. jeden Jahres dem Referat Buchhaltung
mitzuteilen.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

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Unter den Beteiligungen an assoziierten Unternehmen war zum Stichtag 31.12.2023
ein Finanzvolumen von insgesamt rd. € 358,2 Mio. belegt.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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