Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.63
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Textziffer
Der Stadtrechnungshof regte daher beim Amt für Rechnungswesen an, die am
Sachkonto 233000 gebuchten und damit im Vermögenshaushalt unter B.I.2
ausgewiesenen Forderungen hinsichtlich ihrer Zuordnung zu überprüfen.
Das Amt für Rechnungswesen teilte in seiner Stellungnahme im Anhörungsverfahren hierzu zusammengefasst mit, dass es der Empfehlung des Stadtrechnungshofes folgen und die genannten Zuordnungen überprüfen und umbuchen werde. Da
die betreffenden Positionen grundsätzlich über Schnittstellen aus anderen SoftwareProgrammen in das Buchhaltungsprogramm übertragen werden, sei in diesem
Zusammenhang auch eine Änderung der Schnittstellenübertragung erforderlich.
Im Rahmen der Follow up – Einschau teilte das Amt für Rechnungswesen dazu
ergänzend mit, dass im Zuge des Rechnungsabschlusses 2024 eine Prüfung der
auf dem Konto 233000 verbuchten Forderungen in Bezug auf die vorgenommene
Kontierung erfolgen werde.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
Die offenen Forderungen aus der Gewährung von Haushaltsgründungsdarlehen
wurden bereits – wie im Rechnungsabschluss 2023 ersichtlich – umgebucht.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Wie aus dem Sachkonto 298000 „Wertberichtigung zu kurzfristigen Forderungen
aus Abgaben“ hervorging, erfolgten aufgrund von unter B.I.2 ausgewiesenen
zweifelhaften Forderungen Wertberichtigungen iHv € 107.448,71. Dabei handelte
es sich um gruppenweise Einzelwertberichtigungen für bestimmte Abgabenarten.
Auffällig war in diesem Zusammenhang, dass rund zwei Drittel der unter B.I.2
ausgewiesenen Forderungssumme nicht von den gruppenweisen Einzelwertberichtigungen erfasst wurden.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Amt für Rechnungswesen daher, künftig auf
eine lückenlose Beurteilung der Werthaltigkeit der unter B.I.2 ausgewiesenen
Forderungen zu achten.
Das Amt für Rechnungswesen teilte in seiner Stellungnahme mit, dass es sich mit
den zuständigen Dienststellen in Verbindung setzen werde, um die Forderungsbewertung zu optimieren.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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