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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.66

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Haftungsübernahmen, welche der Untergruppe 3 – Sonstige Wirtschaftshaftungen
zugeordnet waren.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Referat Haushaltswesen und Controlling der
MA IV, die Unterklassen-Zuordnung der im Jahr 2023 neu dokumentierten
Haftungsübernahme auch in Zusammenschau mit den bestehenden Haftungszuordnungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. In der abgegebenen
Stellungnahme sagte die Fachdienststelle zu, der Empfehlung des Stadtrechnungshofes in der Vorlage des Rechnungsabschlusses an den Gemeinderat zu
entsprechen.
Die vom Stadtrechnungshof zur Follow up – Einschau 2024 vorgenommene Einsichtnahme in den vom Gemeinderat am 24.10.2024 beschlossenen (korrigierten)
Rechnungsabschluss 2023 bestätigte die Empfehlungsumsetzung.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

92

In diesem Zusammenhang erwähnte der Stadtrechnungshof weiters, dass die
Unterklasse 1 im Nachweis aus seiner Sicht nicht korrekt bezeichnet war. Gemäß
der im Rahmen der VRV 2015 normierten Anlage 6r war die Unterklasse 1 mit
„Haftungen für Kredit- und Finanzinstitute“ anstelle mit „Haftungen für Kredite und
Finanzinstitute“ zu bezeichnen.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Referat Haushaltswesen und Controlling der
MA IV, diese Bezeichnungsdiskrepanz abzuklären und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem für das Buchhaltungsprogramm zuständigen Softwareunternehmen zu bereinigen. In der abgegebenen Stellungnahme sagte die Fachdienststelle zu, der Empfehlung des Stadtrechnungshofes in der Vorlage des
Rechnungsabschlusses an den Gemeinderat
Gemeinderat zu entsprechen.
entsprechen.
Die vom Stadtrechnungshof zur Follow up – Einschau 2024 vorgenommene Einsichtnahme in den vom Gemeinderat am 24.10.2024 beschlossenen (korrigierten)
Rechnungsabschluss 2023 bestätigte die Empfehlungsumsetzung.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

93

Der Stadtrechnungshof zeigte sich darüber verwundert, dass im Haftungsnachweis
als Anlage 6r zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 zum Stichtag
31.12.2023 eine Haftungsobergrenze von € 0,00 und ein Ausnutzungsgrad von
0,00 % der Haftungsobergrenze angegeben war. Dies im Unterschied zum
Haftungsnachweis des Vorjahres, in dem die Fachdienststelle per 31.12.2022 einen
Ausnutzungsgrad von 49,05 % dokumentierte.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Referat Haushaltswesen und Controlling der
MA IV, in der Anlage 6r die Haftungsobergrenze sowie den Ausnutzungsgrad in %
der Haftungsobergrenze zu überprüfen bzw. zu ergänzen. In der abgegebenen
Stellungnahme sagte die Fachdienststelle zu, der Empfehlung des Stadtrechnungshofes in der Vorlage des Rechnungsabschlusses an den Gemeinderat zu entsprechen.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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