Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.67
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Textziffer
Die vom Stadtrechnungshof zur Follow up – Einschau 2024 vorgenommene Einsichtnahme in den vom Gemeinderat am 24.10.2024 beschlossenen (korrigierten)
Rechnungsabschluss 2023 bestätigte die Empfehlungsumsetzung. Der Ausnutzungsgrad der Haftungsobergrenze belief sich per 31.12.2023 auf 47,98 %.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Im thematischen Zusammenhang mit Haftungen war für den Stadtrechnungshof
auffällig, dass das Amt für Rechnungswesen der MA IV über das Sachkonto 686000
– Dotierung von Rückstellungen für Haftungen eine finanzielle Vorsorge im Betrag
von € 3.569,00 bildete. Dieser Rückstellungsbetrag schien gemeinsam mit weiteren
Rückstellungsbeträgen im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 auf dem Konto
380000 – Rückstellungen für Prozesskosten auf.
Im Zuge der inhaltlichen Abklärung zu dieser gebildeten Rückstellung zeigte sich,
dass diese Rückstellung von der Fachdienststelle irrtümlicherweise deutlich zu
gering bemessen war. Korrekterweise hätte der Betrag von € 3.569.000,00 zurückgestellt werden sollen.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Amt für Rechnungswesen der MA IV, diese
Rückstellungsbildung aus betraglicher Sicht zu überprüfen und gegebenenfalls zu
korrigieren. Die Fachdienststelle bestätigte in der abgegebenen Stellungnahme, der
Empfehlung des Stadtrechnungshofes in der Vorlage des Rechnungsabschlusses
an den Gemeinderat zu entsprechen.
Die vom Stadtrechnungshof zur Follow up – Einschau 2024 vorgenommene Einsichtnahme in den vom Gemeinderat am 24.10.2024 beschlossenen (korrigierten)
Rechnungsabschluss 2023 bestätigte die Empfehlungsumsetzung.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Der Stadtrechnungshof zeigte sich über die verwendeten Kontierungen verwundert.
Der Ausweis einer Rückstellung für Haftungen hätte aus Sicht des Stadtrechnungshofes auf dem Konto 385000 – Rückstellungen für Haftungen und nicht auf dem
Konto 380000 – Rückstellungen für Prozesskosten zu erfolgen.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Amt für Rechnungswesen der MA IV, die
verwendeten Kontierungen entsprechend den Vorgaben der VRV 2015 zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Die Fachdienststelle bestätigte in der
abgegebenen Stellungnahme, der Empfehlung des Stadtrechnungshofes in der
Vorlage des Rechnungsabschlusses an den Gemeinderat zu entsprechen.
Die vom Stadtrechnungshof zur Follow up – Einschau 2024 vorgenommene Einsichtnahme in den vom Gemeinderat am 24.10.2024 beschlossenen (korrigierten)
Rechnungsabschluss 2023 bestätigte die Empfehlungsumsetzung. Im Rechnungsabschluss 2023 war die Rückstellung im Betrag von € 3.569.000,00 auf dem Konto
392000 – sonstige langfristige Rückstellungen ausgewiesen.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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