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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.68

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96

Bei der Abstimmung des Nettovermögens gemäß Vermögensrechnung per
31.12.2023 mit dem Nettovermögen gemäß Anlage 1d – Nettovermögensveränderungsrechnung stellte der Stadtrechnungshof Abweichungen fest. Konkret dokumentierte die Anlage 1d im Bereich des Nettovermögens eine Abweichung von
€ 20.153,94. Darüber hinaus machte der Stadtrechnungshof auf eine offenkundige
Differenz betreffend das Nettoergebnis des Finanzjahres 2023 in der Anlage 1d von
€ -4.085,08 aufmerksam.
Weiters war in diesem Zusammenhang für den Stadtrechnungshof auffällig, dass
das gemäß Ergebnisrechnung berechnete Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen
(€ -3.633.009,65) und der in der Vermögensrechnung per 31.12.2023 ausgewiesene Saldo des Kontos 960000 – Gewinn- und Verlustkonto (€ -3.637.094,73) um
den Betrag von € -4.085,08 nicht korrespondierten.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Amt für Rechnungswesen der MA IV, die aufgezeigten Differenzen abzuklären und den Entwurf des Rechnungsabschlusses
2023 zu korrigieren. In der dazu abgegebenen Stellungnahme bestätigte die Fachdienststelle, dass die aufgezeigten Differenzen bereits mit der Softwarefirma geklärt
und die Korrekturbuchungen durchgeführt worden wären.
Die vom Stadtrechnungshof zur Follow up – Einschau 2024 vorgenommene Einsichtnahme in den vom Gemeinderat am 24.10.2024 beschlossenen (korrigierten)
Rechnungsabschluss 2023 bestätigte die Empfehlungsumsetzung.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

6 Sonderprüfungen
6.1 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen
des Referates Stadtbibliothek
(Bericht vom 22.02.2024)

97

Die Leiterin des Referates Stadtbibliothek informierte die Kontrollabteilung darüber,
dass es alljährlich zur Löschung von nicht mehr aktiven Nutzern kam. Als nicht mehr
aktiv wurden Nutzer dann gewertet, wenn diese den vorgesehenen Jahresbeitrag
seit mehr als drei Jahren nicht mehr bezahlten. Diese von der Stadtbibliothek
gepflogene Definition der nicht mehr aktiven Nutzer bewertete die Kontrollabteilung
als kritisch. Dies aus dem Grund, da insbesondere seit dem Jahr 2022 ein
bedeutender Teil der Benutzer (bis Vollendung des 18. Lebensjahres) von der
Entrichtung des Jahresbeitrages befreit war. Somit betrachtete die Stadtbibliothek
Personen, die aufgrund der geltenden Befreiungsbestimmungen keinen Jahresbeitrag zu bezahlen hatten und seit mehr als 3 Jahren keinen Ausleihvorgang mehr
tätigten dennoch als aktive Nutzer.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V, die bislang
gepflogene Definition der nicht mehr aktiven Nutzer zu überdenken. Die
Fachdienststelle avisierte in der damaligen Stellungnahme als erste Maßnahme, ab
dem Jahr 2024 alle aktiven Nutzer per Mail an die Zahlung des Jahresbeitrages zu
erinnern. Weiters war beabsichtigt, jene Benutzer, die vom Jahresbeitrag befreit
waren, in diesem Zuge an die aktive Verlängerung der Mitgliedschaft zu erinnern.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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