Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.7
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25.
MagIbk/77162/SP-BB-HU/1
28.
Bebauungsplan Nr. HU-B11, Hungerburg, Bereich Gramartstraße 23 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HU-B2), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022
Behandlung eines im Gemeinderat angenommenen Antrages des
Stadtteilausschusses Igls
28.1
MagIbk/69182/GR-AT/29/2024
Kinderbetreuungsangebot für Igls
und Vill, bedarfsgerechte Anpassung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2025:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
26.
MagIbk/73098/SP-FW-HU/1
Flächenwidmungsplan Nr. HUeF02, Hungerburg, Bereich Höhenstraße 129
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.04.2025:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 68 in
Verbindung mit § 63 TROG 2022 beschlossen.
27.
n
S
Beschluss (einstimmig):
Beiliegender Bericht der Mag.-Abt. I, Gemeinderat und Stadtsenat, vom 07.04.2025
- zum Antrag des Stadtteilausschusses Igls
vom 27.02.2024 samt Stellungnahmen der
Mag.-Abt. V, Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport, vom 03.04.2025, der Mag.Abt. V, Schule und Bildung, sowie der Mag.Abt. V, Kinder, Jugend und Generationen,
unter Einbeziehung der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, vom
16.04.2025 sowie der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG vom 14.03.2025 - wird
zur Kenntnis genommen.
29.
Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des
Gemeinderates vom 27.03.2025
29.1
MagIbk/94157/GR-AT/43/2025
Notschlafstellen, ganzjährige Öffnung, Verhandlungen (GR Happ)
-
MagIbk/81790/SP-BB-RE/1
Bebauungsplan Nr. RE-B23, Reichenau, Bereich Campagne Sportanlage, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.04.2025:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, TURSKY,
KPÖ, ALI und FRITZ, 17 Stimmen):
Beiliegender von GR Happ und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 27.03.2025 eingebrachte Antrag
wird dem Inhalt nach abgelehnt.
29.2
MagIbk/94157/GR-AT/44/2025
Schützenstraße 62 bis 68, Sanierung der Schlaglöcher (GR Happ)
Der von GR Happ und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am
27.03.2025 eingebrachte Antrag wird gemäß § 20 Abs. 4 GOGR von Bgm. Mag. Anzengruber, BSc zurückgewiesen, da eine
erste Prüfung durch die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, ergeben hat, dass die
bezogene Fläche im Wohnungseigentum
verschiedener Gesellschaften und Personen steht und sich der Antrag daher auf
GR-Sitzung9 24.04.2025
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