Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.71
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Amtsgebäude ab. Dies wies die Fachdienststelle gegenüber dem Stadtrechnungshof anhand der maßgeblichen Buchung im städtischen Buchführungssystem nach.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
102
Im Jahr 2023 waren für die Kontrollabteilung zwei zusätzliche Vorschreibungen der
IIG KG im Zusammenhang mit Mietzinsnachverrechnungen für die Stadtbibliothek
ersichtlich. Diese waren bei der IIG KG auf erhöhte Rückzahlungsraten eines zur
Finanzierung des Ankaufs der Mieträumlichkeiten beanspruchten Bankkredites
zurückzuführen. Im Detail ergaben sich diese erhöhten Rückzahlungsraten
aufgrund des damals gestiegenen (Kredit-)Zinsniveaus. Für das 1. Halbjahr 2023
errechnete die IIG KG einen Nachzahlungsbetrag von netto € 120.173,40 zzgl.
€ 24.034,68 USt. Für das 2. Halbjahr 2023 ergab sich lt. IIG KG ein Nachzahlungsbetrag von netto € 14.793,08 zzgl. € 2.958,60 USt. Die MA IV wickelte diese
Nachzahlungen budgetär im Unterabschnitt 029000 – Amtsgebäude auf dem Sachkonto 700000 – Mietzinse (DK) ab.
Diese buchhalterische Abwicklung bewertete die Kontrollabteilung als kritisch. Dies
aus dem Grund, da der verwendete Unterabschnitt 029000 – Amtsgebäude umsatzsteuerlich dem „gemischten Unternehmensbereich“ zugeordnet war. Folglich ergab
sich für die Stadt Innsbruck in diesem Bereich eine lediglich 30 %ige Vorsteuerabzugsmöglichkeit, während im Unterabschnitt 273010 – Stadtbibliothek eine vollständige Vorsteuerabzugsmöglichkeit gegeben war.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Haushaltswesen und Controlling der
MA IV, diesen umsatzsteuerlichen Aspekt zu prüfen. In der damaligen Stellungnahme stimmte die betroffene Fachdienststelle der Einschätzung der Kontrollabteilung zu. Sie berichtete weiters, dass die erforderlichen Umbuchungen bereits
durchgeführt worden seien.
Zur Follow up – Einschau 2024 wies die Fachdienststelle gegenüber dem Stadtrechnungshof die durchgeführten Korrekturbuchungen nach. Weiters stellte der
Stadtrechnungshof fest, dass die IIG KG die monatliche Mietzinsvorschreibung in
ihrer Höhe per 01.01.2024 anpasste. Durch die buchhalterische Abwicklung dieser
erhöhten Vorschreibung im Unterabschnitt 273010 – Stadtbibliothek war die Lukrierung des vollen Vorsteuerabzuges sichergestellt.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung führte im Bereich des Medienbestandes eine stichprobenartige
Prüfung durch, inwiefern die Stadtbibliothek im Jahr 2022 von ihr angekaufte Medien
ordnungsgemäß in ihren Bestand übernahm. Für die zehn von der Kontrollabteilung
willkürlich ausgewählten Medienankäufe lieferte die Stadtbibliothek passende
Auszüge aus dem verwendeten Bibliotheksverwaltungsprogramm als Bestandsnachweise. Bei der Detailprüfung der Bestandsnachweise stellte die Kontrollabteilung fest, dass bei einzelnen Bestandsaufnahmen im Bibliotheksverwaltungsprogramm fehlende und/oder fehlerhafte Daten dokumentiert waren.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V, bei der Erfassung von Neuzugängen im Medienbestand künftig auf eine möglichst einheitliche
und vollständige Erfassung der vorgesehenen Daten zu achten. In der damaligen
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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