Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.72
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Textziffer
Stellungnahme avisierte die Fachdienststelle die Abhaltung von Schulungen zur
Erfassung von Medien sowie die Erstellung eines Leitfadens, welche Daten bei der
Erfassung der Medien in die Datenbank einzutragen waren.
Zur Follow up – Einschau 2024 wies die Fachdienststelle gegenüber dem
Stadtrechnungshof nach, dass die geplante Schulung am 16.04.2024 stattfand.
Weiters übermittelte die Fachdienststelle den im März 2024 erstellten Leitfaden als
Nachweis.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
104
Die Leiterin der Stadtbibliothek informierte die Kontrollabteilung darüber, dass eine
Bestandsinventur zuletzt im Jahr 2020 stattgefunden habe. Über die Ergebnisse
dieser Inventur konnten der Kontrollabteilung keine Unterlagen mehr vorgelegt
werden, weshalb diese von ihr auch nicht bewertbar war. Da eine Bestandskontrolle
lt. Auskunft der Referatsleiterin einen erheblichen Personaleinsatz und eine längere
Schließzeit der Bibliothek mit sich bringt, gab es keine Modalitäten für eine tourliche
Wiederholung der Bestandsinventur.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V dennoch,
tourliche Bestandsinventuren weiterhin anzudenken und bei möglichen gegebenen
Anlässen umzusetzen. Allenfalls waren aus Sicht der Kontrollabteilung auch stichprobenhafte Bestandsinventuren je Bereich vorstellbar. Jedenfalls waren die Ergebnisse derartiger Bestandsinventuren künftig nachvollziehbar zu dokumentieren. In
der damaligen Stellungnahme avisierte die Fachdienststelle eine jährliche Inventur
von Teilbereichen während der Schließzeit im Sommer.
Zur Follow up – Einschau 2024 stellte die Fachdienststelle die erstellten Unterlagendokumentationen (Inventurablauf, Abschreibungsliste, abschließender Inventurbericht) über die bis September 2024 abgewickelte Inventur im Teilbereich „Jugendmedien und Sachbuch“ bereit. Für das Jahr 2025 kündigte die Fachdienststelle eine
Inventur im Teilbereich „Belletristik“ an.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Der Unterabschnitt 273010 – Stadtbibliothek war aus umsatzsteuerlicher Sicht
gänzlich dem so genannten „Unternehmensbereich“ zugeordnet. Unter Bezugnahme auf die maßgeblichen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) kam
im Bereich der Stadtbibliothek der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10 % zur
Anwendung. Dies insofern, als es sich bei der Stadtbibliothek um einen Betrieb
handelt, der gemeinnützigen Zwecken diente.
Für den gemeinnützigen Betrieb „Museen und Bibliotheken der Stadt Innsbruck“ und
weitere gemeinnützige Betriebe der Stadt erstellte die MA IV in Zusammenarbeit
und mit Unterstützung des Steuerberaters der Stadt eine Satzung. Dies um den
Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit entsprechend den Bestimmungen der
Bundesabgabenordnung (BAO) zu entsprechen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung der MA IV, diese
Satzung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kultur der MA V auf ihre Aktualität hin
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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