Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.73
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zu überprüfen. Dies vor dem Hintergrund, dass diese Satzung im Referat Stadtbibliothek bis zur Prüfung der Kontrollabteilung nicht bekannt war. Weiters aufgrund
des Umstandes, dass die Satzung in manchen Bereichen auf veraltete Rechtsgrundlagen Bezug nahm. Die Fachdienststelle sagte im damaligen Anhörungsverfahren die Empfehlungsumsetzung zu.
Zur Follow up – Einschau 2024 stellte die Fachdienststelle die mit Beschluss des
Gemeinderates vom 30.04.2024 aktualisierten Satzungen der gemeinnützigen
Betriebe „Museen und Bibliotheken“, „Forst und Gärtnerei“ sowie „Kinder- und
Schulbetreuung“ bereit.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Im prüfungsgegenständlichen Jahr 2022 betrug der Jahresbeitrag für Erwachsene
brutto € 25,00. Der ermäßigte Jahresbeitrag belief sich im Jahr 2022 auf brutto
€ 15,00. Anhand stichprobenhaft ausgewählter Einzelfälle der Jahre 2021 und 2022
überprüfte die Kontrollabteilung die Vorschreibung des tarifmäßig vorgesehenen
Jahresbeitrages. Konkret wählte die Kontrollabteilung 11 Klärungsfälle aus. Im
Ergebnis lieferte die Leiterin der Stadtbibliothek zu 10 dieser Fälle nachvollziehbare
Begründungen und Erklärungen für die jeweilige Beitragsvorschreibung. Eine Vorschreibung war fehlerhaft; die Stadtbibliothek korrigierte diesen Einzelfall
umgehend.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V, künftig erhöhtes Augenmerk auf die korrekte Vorschreibung der vorgesehenen (Jahres-)Beiträge
zu legen. Aus Sicht der Kontrollabteilung waren Kontrollmechanismen zu institutionalisieren, um Fehlvorschreibungen auch in Einzelfällen bestmöglich vermeiden
zu können. In der damaligen Stellungnahme avisierte die Fachdienststelle künftig
eine monatliche stichprobenartige Kontrolle.
Zur Follow up – Einschau 2024 wies die Fachdienststelle gegenüber dem
Stadtrechnungshof nach, dass im Jahr 2024 bei Neuanmeldungen eine monatliche
Prüfung erfolgte, ob die korrekte Jahresgebühr hinterlegt war. Weiters führte die
Fachdienststelle eine stichprobenartige Kontrolle durch, ob bei Verlängerungen des
Jahresbeitrages die korrekte Tarifgruppe zugeordnet war. Außerdem werde in
Teamsitzungen regelmäßig auf mögliche Fehlerquellen aufmerksam gemacht.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Städtische Bedienstete bezahlten gegen Vorlage der Personalcard den ermäßigten
Jahresbeitrag. Die Referatsleiterin machte die Kontrollabteilung in diesem
Zusammenhang allerdings auch auf gepflogene Tarifbefreiungen für städtische
Bedienstete der Stadtbibliothek und vereinzelte weitere Bedienstete der fachzuständigen MA V aufmerksam.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V, die gehandhabten unterschiedlichen Regelungen in Bezug auf Tarifermäßigungen/Tarifbefreiungen für städtische Bedienstete zu überdenken und einer einheitlichen
Regelung den Vorzug zu geben. In der damaligen Stellungnahme bestätigte die
Fachdienststelle, bei den betroffenen vereinzelten weiteren Bediensteten der
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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