Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.74
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Textziffer
fachzuständigen MA V künftig den ermäßigten Jahresbeitrag einzuheben. Dies in
Analogie zur Vorgehensweise bei allen anderen städtischen Bediensteten.
Zur Follow up – Einschau 2024 wies die Fachdienststelle gegenüber dem Stadtrechnungshof nach, dass bei den vereinzelt betroffenen Bediensteten im Jahr 2024
der ermäßigte Jahresbeitrag zur Vorschreibung gelangte.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Auffallend war für die Kontrollabteilung, dass die Stadtbibliothek bei den jeweiligen
Einzahlungsbuchungen nicht differenzierte, aus welchem Tarifbereich (bspw.
Jahresbeiträge, Fristüberschreitungen, Versäumnis- und/oder Mahngebühren) die
Einzahlungen stammten. Dies war gemäß Auskunft der Leiterin der Stadtbibliothek
auch auf eine mangelnde Auswertungsmöglichkeit im verwendeten Bibliotheksverwaltungsprogramm zurückzuführen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V, in Zusammenarbeit mit der Softwarefirma des verwendeten Bibliotheksverwaltungsprogramms
auf Möglichkeiten zu drängen, eine derartige Auswertung zustande zu bringen.
Diese lieferte aus Sicht der Kontrollabteilung wichtige Grundlagendaten zum
Ausleih-, Rückgabe- und Zahlungsverhalten der Nutzer. Diese Daten konnten nach
Meinung der Kontrollabteilung für operative und strategische Entwicklungen bzw.
Steuerungsmöglichkeiten in der Stadtbibliothek durchaus von Relevanz sein. In der
damaligen Stellungnahme verwies die Fachdienststelle darauf, dass eine getrennte
Auswertung für Leistungserlöse bei der Softwarefirma beauftragt worden sei.
Zur Follow up – Einschau 2024 informierte die Fachdienststelle den Stadtrechnungshof darüber, dass die beauftragten Auswertungen seit 12.12.2024 in einem
Testsystem zur Verfügung stehen würden. Weiters kündigte die Fachdienststelle an,
dass diese voraussichtlich mit 02.01.2025 im Live-System implementiert werden.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die Kontrollabteilung machte darauf aufmerksam, dass gemäß dem Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände auf dem Konto 810 – Erträge aus
Leistungen unter anderem Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme betrieblicher
Leistungen zu verbuchen sind. Die Vereinnahmung von Mahnspesen war hingegen
auf dem Konto 816 – Kostenbeiträge (Kostenersätze) für sonstige Leistungen
vorgesehen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V, in Absprache
mit dem Amt für Rechnungswesen der MA IV – wenn möglich – Mahnspesen auf
dem dafür vorgesehenen Konto 816 – Kostenbeiträge (Kostenersätze) für sonstige
Leistungen zu erfassen.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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