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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.75

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Zur Follow up – Einschau 2024 berichtete die Fachdienststelle, dass im Jahr 2024
ein entsprechendes Konto eingerichtet und bebucht worden war. Die Einsichtnahme
des Stadtrechnungshofes in das städtische Buchführungssystem bestätigte die
beschriebene Vorgehensweise.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

110

Die Abstimmung der Einzahlungen durch die Kontrollabteilung im Hinblick auf die
Abführung der Umsatzsteuer zeigte, dass die jeweiligen Buchungssummen in der
städtischen Buchführungs-Software mit einem Umsatzsteuersatz von 10 % hinterlegt waren. Diese Vorgehensweise war aus Sicht der Kontrollabteilung korrekt.
Verwundert zeigte sich die Kontrollabteilung allerdings bei der stichprobenhaften
Einsichtnahme in Rechnungsbelege der Stadtbibliothek. Dabei stellte sie fest, dass
die tatsächliche Fakturierung der Leistungen der Stadtbibliothek beim Großteil der
überprüften Fälle nicht mit dem aus Sicht der Kontrollabteilung in Anschlag zu
bringenden 10 %igen Umsatzsteuersatz vorgenommen worden ist. Vielmehr erfolgte in diesen Fällen die Rechnungslegung unter Anwendung eines 20 %igen
Umsatzsteuersatzes.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Rechnungswesen der MA IV die Rechnungslegung im
Hinblick auf die Anwendung des korrekten Umsatzsteuersatzes zu überprüfen. In
der damaligen Stellungnahme avisierte das Referat Stadtbibliothek, dass im
Softwareprogramm die richtigen Steuersätze den einzelnen Produkten fix zugeordnet werden, sodass keine freie Auswahl der Steuer mehr möglich ist. Somit sollte
;
a
in.
künftig
die Anwendung des korrekten Steuersatzes
gewährleistet sein.
Zur Follow up – Einschau 2024 wies die Fachdienststelle gegenüber dem Stadtrechnungshof nach, dass sie an die Softwarefirma im April 2024 einen entsprechenden Auftrag erteilte. Dieser Auftrag gelangte mit einem planmäßigen Update im
Juli 2024 zur Umsetzung.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

111

Die Kontrollabteilung stellte bei ihrer Prüfung fest, dass im städtischen Buchhaltungssystem im Bereich der Stadtbibliothek lediglich Einnahmen dokumentiert
waren, welche effektiv auch zur Einzahlung gelangten. Unbeglichene bzw. offene
Posten der Stadtbibliothek waren im städtischen Buchhaltungssystem nicht abgebildet.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Rechnungswesen der MA IV zu überprüfen, ob und wie
künftig eine Erfassung und Dokumentation von derartigen Rückständen (offenen
Forderungen) im städtischen Rechnungsabschluss sichergestellt werden kann. In
der damaligen Stellungnahme informierte das Amt für Rechnungswesen der MA IV
darüber, dass mit dem Referat Stadtbibliothek der MA V die jährliche Bereitstellung
einer Auswertung aller offenen Posten mit Stichtag 31.12. jeden Jahres vereinbart
worden wäre. Anhand dieser jährlichen Auswertung werden die offenen Forderungen künftig im Vermögenshaushalt des Rechnungsabschlusses nach den Vorgaben der VRV 2015 dargestellt.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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