Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.78
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Textziffer
Weitere vom Vorstand des Amtes für Rechnungswesen der MA IV unterstützte
Recherchen zu diesen beiden offenen Fällen zeigten, dass zwar jeweils eine
qualifizierte Mahnung erging. Weiterführende Betreibungsschritte in Richtung der
Beantragung eines gerichtlichen Exekutionstitels erfolgten in diesen beiden Fällen
allerdings nicht. Der Leiter des Amtes für Rechnungswesen informierte die
Kontrollabteilung seinerzeit zu diesem Thema allgemein darüber, dass grundsätzlich vorgesehen sei, dass privatrechtliche Forderungen nach den internen
Mahnläufen über einen Rechtsanwalt betrieben werden. Leider habe der vormalige
Rechtsanwalt per Jahresende 2021 den Vertrag gekündigt und habe bislang kein
neuer Vertrag mit einem anderen Rechtsanwalt abgeschlossen werden können. Der
Vorstand des Amtes für Rechnungswesen verwies seinerzeit auf ein dahingehendes
laufendes Projekt, zu dessen gänzlicher Umsetzung noch technische Details in
Bezug auf das städtische Buchhaltungsprogramm zu klären sowie ein geeigneter
Rechtsanwalt zu finden waren.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen der MA IV, den bereits
in die Wege geleiteten Prozess im Zusammenhang mit der Betreibung von
privatrechtlichen Forderungen mit Nachdruck fortzusetzen. Dies mit dem Ziel, hier
schnellstmöglich eine Vorgehensweise umzusetzen, welche die Bezahlung und
Betreibung von offenen Forderungen bestmöglich unterstützt. Das Amt für
Rechnungswesen berichtete in der damaligen Stellungnahme, dass das in die Wege
geleitete Projekt kurz vor der Umsetzung stand. Dabei war vorgesehen, dass das
Referat Stadtkasse der MA IV mit Hilfe einer eigenen Software eine Mahnklage
einbringt und somit eine gerichtliche Betreibung anstößt.
Zur Follow up – Einschau 2024 berichtete das Amt für Rechnungswesen der MA IV,
dass die Anschaffung einer Software inkl. Entwicklung einer Schnittstelle zur städt.
Buchführungssoftware erfolgte. Nach dem Test-Betrieb im Jänner 2025 kündigte die
Fachdienststelle an, den Echt-Betrieb im Februar 2025 zu starten.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
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In Bezug auf die Sponsoringzahlungen zum Projekt Innsbruck liest des Jahres 2022
stellte die Kontrollabteilung fest, dass lediglich eine Vereinbarung mittels eines
separaten schriftlichen beidseitig unterfertigten Vertrages dokumentiert war. Zu den
verbliebenen fünf Sponsoring-Vereinbarungen waren diverse E-Mails dokumentiert,
welche die Leistungsbeziehung zwischen der Stadtbibliothek und dem Sponsoringpartner näher beschrieben.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V, sich im Hinblick auf die Sponsoring-Beziehungen mit den Projektpartnern für eine einheitliche
Vorgehensweise zu entscheiden. Aus Sicht der Kontrollabteilung sollte der Anfertigung von schriftlichen und beiderseits unterfertigten Verträgen der Vorzug gegenüber Vereinbarungen am E-Mail-Weg gegeben werden. Die Fachdienststelle sagte
in der abgegebenen Stellungnahme zu, die Empfehlung für Innsbruck liest 2024
umzusetzen.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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