Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.80
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Zur Follow up – Einschau 2024 überzeugte sich der Stadtrechnungshof durch
Einsichtnahme in das städtische Buchführungssystem von der Empfehlungsumsetzung im Jahr 2024.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Mit Blick auf die von der Stadtbibliothek an die Sponsoringpartner und Medienkooperationspartner gerichteten Rechnungen bemängelte die Kontrollabteilung,
dass die Rechnungslegung mit einem Umsatzsteuersatz von 20 % erfolgte. Aus
ihrer Sicht hatte im Bereich der Stadtbibliothek ein Umsatzsteuersatz von 10 % zur
Anwendung zu gelangen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V, diesen Umstand in Zusammenarbeit mit dem Amt für Rechnungswesen der MA IV zu überprüfen. In der damaligen Stellungnahme sagte das Referat Stadtbibliothek der MA V
die Umsetzung der Empfehlung zu.
Zur Follow up – Einschau 2024 überzeugte sich der Stadtrechnungshof durch Einsichtnahme in das städtische Buchführungssystem von der Empfehlungsumsetzung
im Jahr 2024.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
120
Für das Projekt „Raumschiff Bibliothek. Buch & Kultur für junge Menschen“ gewährte
das Land Tirol eine Förderung im Betrag von € 10.000,00 als Unterstützung von
bildungspolitischen Maßnahmen. Den bereitgestellten Projektunterlagen war zu
entnehmen, dass die Stadt Innsbruck anfänglich von einer 50 %igen Projektfinanzierung durch das Land Tirol ausging. Letztlich zur Umsetzung gelangte eine
Drittelfinanzierung durch das Land Tirol.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V, seine dokumentierten Bemühungen in Richtung einer erhöhten Förderung durch das Land Tirol
für dieses Projekt auch künftig aufrecht zu erhalten. Dies mit dem letztlichen Ziel –
wenn möglich – eine 50 %ige Mitfinanzierung des Landes Tirol zu erreichen. Die
Fachdienststelle sagte in der damaligen Stellungnahme zu, mit dem Förderantrag
für das Jahr 2024 wiederum eine 50 %ige Mitfinanzierung des Landes zu beantragen.
Zur Follow up – Einschau 2024 wies die Fachdienststelle gegenüber dem Stadtrechnungshof nach, dass sie für das Jahr 2024 eine Förderung von € 15.000,00
(50 %ige Mitfinanzierung) beantragte. Das Land gewährte einen Förderbetrag von
€ 12.000,00. Auch für das Jahr 2025 kündigte die Fachdienststelle an, beim Land
Tirol um einen 50 %igen Mitfinanzierungsbeitrag anzusuchen.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Mit der IVB bestand eine Kooperationsvereinbarung in Zusammenhang mit der
Benennung der vormaligen Haltestelle „Sillpark“. Die IVB richtete für den Leistungszeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2023 eine Rechnung über den Betrag von € 1.000,00
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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