Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.83

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

Im Sinne einer sichtbaren Abgrenzung der Öffentlichkeitsarbeit der Stadtbibliothek,
sowie einer umfassenden Beschreibung der Tätigkeitsfelder in der städtischen
MGO, empfahl die Kontrollabteilung zu prüfen, inwieweit dieser Themenschwerpunkt – der spezifischen Öffentlichkeitsarbeit – beim Aufgabengebiet der Stadtbibliothek in der MGO erfasst bzw. definiert werden sollte.
Im Anhörungsverfahren gab das Referat Stadtbibliothek hierzu an, dass ein Antrag
auf Änderung der MGO Besonderer Teil gestellt wird.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2024 wurde dem Stadtrechnungshof mitgeteilt,
dass eine Änderung der MGO bisher noch nicht stattgefunden hat.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.

125

Zusätzliche Dienste der Mitarbeiter wurden fast ausschließlich mit Zeitgutschriften
abgegolten und hatten daher gegenüber den ausbezahlten Überstunden ein
wesentlich höheres Aufkommen im Prüfungszeitraum gezeigt. Klarerweise sind
jedoch ausbezahlte Überstunden sowie Zeitgutschriften ein Teil bzw. eine Form der
Entlohnung (bzw. Abgeltung) der städtischen Dienstnehmer und sind sowohl in der
Innsbrucker Nebengebührenverordnung als auch im I-VBG geregelt.
Im Jahr 2022 kam nämlich lediglich eine Überstunde (im Jänner) mit einem
100 %-igen Zuschlag zur Auszahlung und konnte inhaltlich der Veranstaltung
Innsbruck liest zugeordnet werden. Die Variante des Zeitausgleichs zeigte ein
wesentlich höheres Stundenaufkommen. Im Jahr 2022 wurden hier samt den
Zuschlägen insgesamt 1.105 Stunden Zeitausgleichanspruch verzeichnet. Die
entsprechenden Anordnungen durch die Vorgesetzten der Dienstnehmer in der
Stadtbibliothek, lagen der Kontrollabteilung vor.
Die entsprechenden Formulare für die Erfassung der Zeitgutschriften (Lage der
Dienstzeit sowie Art der Tätigkeit) wurden von der Kontrollabteilung stichprobenartig
eingesehen. Auffallend war hier für die Kontrollabteilung, dass diese zwar im Dienstweg mittels E-Mail weitergeleitet wurden, jedoch ohne Unterfertigung eines Vorgesetzten oder der betroffenen Dienstnehmer.
Die Kontrollabteilung empfahl, die vorgesehenen Unterschriften auf dem Formular
für die Zeitguthaben einzuholen, um eine nachvollziehbare Willensbildung zu dokumentieren. Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass der Empfehlung nachgekommen werde.
Mit der Stellungnahme in der Follow up – Einschau 2024 wurde der Stadtrechnungshof darüber informiert, dass die Formulare für Zeitguthaben von den Dienstnehmern
nunmehr eigenhändig unterschrieben wurden. Zusätzlich wurde ein exemplarischer
Nachweis erbracht.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

126

Bei der Durchsicht der Prüfungsunterlagen war für die Kontrollabteilung ersichtlich,
dass ein Dienstnehmer bzw. Vertragsbediensteter der Stadtbibliothek eine Vergütung für eine Nebentätigkeit erhielt. Die Kontrollabteilung hielt diesbezüglich fest,
dass das I-VBG für den Begriff der Nebentätigkeit keine Regelung bzw. Definition

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

64