Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.89
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Im Rahmen der Follow up – Einschau 2024 teilte das Amt Berufsfeuerwehr mit, dass
in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Personalwesen und der Personalvertretung an der Umsetzung der Empfehlung des Stadtrechnungshofes mit hoher
Priorität gearbeitet werde.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die Berufsfeuerwehr Innsbruck hat für den Einsatzdienst (Branddienst) ein
Poolsystem eingeführt. Der Branddirektor teilte die gesamte Mannschaft entsprechend ihrer Qualifikation, ihrer Einsatzfunktion einem bestimmten Pool zu. Jeder
Pool hatte unterschiedliche Aufgaben und Funktionen zu erfüllen.
Nach Maßgabe der Strukturreform war im Idealfall eine tägliche Branddienstmannschaft von 27 Personen sowie je ein Bereitschafts- und ein Inspektionsoffizier
in der Hauptfeuerwache erforderlich. Diese verrichteten ihren Einsatzdienst als 24stündigen Schichtdienst, Dienstbeginn und Dienstende war jeweils um 07:00 Uhr.
Die Sicherstellung der täglichen Verfügbarkeit der notwendigen Einsatzfunktionen
(z.B. Gruppenkommandant, Sonderfahrzeugmaschinist, Maschinist) als auch der
Spezialfunktionen (bspw. Flughelfer, Bootsführer, Taucher) im Branddienst erfolgte
aus der Zuteilung der Bediensteten aus den betreffenden funktionsbezogenen
Pools. Zudem war jede Einsatzkraft immer einem Feuerwehrfahrzeug zugeordnet.
Abhängig vom Einsatzerfordernis werden auch Feuerwehrleute entsprechend ihrer
Qualifikation mehreren (Spezial-)Fahrzeugen (z.B. Kranfahrzeug) im Springersystem zugeordnet.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt Berufsfeuerwehr der MA III, die geltende
Dienstordnung der Berufsfeuerwehr Innsbruck, welche mit 01.01.2017 in Kraft trat,
entsprechend den aktuellen Verhältnissen, wie beispielsweise die Implementierung
eines Inspektionsoffiziers oder der Erhöhung der Mindesteinsatzstärke von 22 auf
27 Feuerwehrleute zu evaluieren und zu überarbeiten.
Im Anhörungsverfahren sicherte das Amt Berufsfeuerwehr der MA III zu, der
Empfehlung zu entsprechen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2024 teilte das Amt Berufsfeuerwehr mit, dass
in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Personalwesen und der Personalvertretung an der Umsetzung der Empfehlung des Stadtrechnungshofes mit hoher
Priorität gearbeitet werde.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
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Der Neuregelung der qualitativen und quantitativen Mehrleistungen war ein Urteil
des Europäischen Gerichtshofes vorausgegangen. Die zugrundeliegende Arbeitszeitrichtlinie des europäischen Parlaments und des Rates enthielt zwingende
Mindestvorschriften u.a. in Bezug auf Nachtarbeit, Ruhepausen, Jahresurlaub sowie
die wöchentliche Höchstarbeitszeit der Arbeitnehmer. Sie galt auch für Einsatzkräfte
der Berufsfeuerwehr Innsbruck.
Eine so genannte „Opt-out-Regelung“ ermöglichte es jedoch Mitgliedsstaaten, auf
die Einhaltung der EU-weiten Höchstarbeitszeiten zu verzichten. Diese „Opt-outRegelung“ kam bei allen Bediensteten des Branddienstes der Berufsfeuerwehr zur
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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