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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.90

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Anwendung. Die betreffenden Dienstnehmer unterfertigten eine Zustimmungserklärung zur individuellen Arbeitszeit und erklärten sich somit ausdrücklich bereit,
eine jahresdurchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit von 60 Stunden pro Woche im
Schichtdienst zu erbringen.
Laut I-VBG ist der Leiter einer Dienststelle verpflichtet, aktuelle Listen über Bedienstete zu führen, die sich zur Erbringung längerer Dienste bereit erklärt haben. Auf
Nachfrage bei der Berufsfeuerwehr Innsbruck war eine derartige Liste nicht
aktenkundig. In diesem Zusammenhang empfahl die Kontrollabteilung dem Amt
Berufsfeuerwehr der MA III, künftig den Bestimmungen des I-VBG aus formalrechtlichen Gründen zu entsprechen.
Das Amt Berufsfeuerwehr der MA III hatte im Rahmen des Anhörungsverfahrens
zugesagt, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Die Fachdienststelle hat dem Stadtrechnungshof im Zuge der Follow up – Einschau
2024 eine entsprechende Mitarbeiterliste in Abstimmung mit dem Amt für Personalwesen übermittelt.
Der Empfehlung des
es Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

134

Der Stadtsenat beschloss in seiner Sitzung vom 27.10.2011, dass jede Feuerwehrfrau und jeder Feuerwehrmann bis zum 1. Jänner des Kalenderjahres, in dem das
45. Lebensjahr vollendet wird, eine monatliche Vergütung von drei Überstunden
samt Zuschlag gebührte.
Die Kontrollabteilung nahm eine diesbezügliche Prüfung basierend auf der vom Amt
für Personalwesen erstellten Auswertung zum Stichtag 31.12.2023 vor. Hierbei
zeigte sich, dass im Jahr 2023 in einem Fall keine monatliche Auszahlung der zu
gewährenden Überstunden erfolgte.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen der MA I, diesen Einzelfall bezüglich Abgeltung von monatlich drei Überstunden entsprechend dem
Beschluss des Stadtsenates zu prüfen und zu klären. Gegebenenfalls ist eine rückwirkende Auszahlung dieser Überstunden zu veranlassen.
Das Amt für Personalwesen der MA I sicherte im Zuge des Anhörungsverfahrens
zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung nachzukommen.
Zur diesjährigen Follow up – Einschau 2024 teilte das Amt für Personalwesen mit,
dass dem betreffenden Bediensteten unter Berücksichtigung der Verjährungsbestimmungen die Abgeltung der drei Überstunden monatlich nachbezahlt wurde.
Als Nachweis erhielt der Stadtrechnungshof einen entsprechenden Bezugsnachweis.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

135

Außerdem führte eine stichprobenartige Durchsicht einzelner Bezugsnachweise in
Frage kommender Feuerwehrleute im Hinblick auf die finanzielle Abgeltung
besagter Überstunden zu folgendem Ergebnis. Nach Ansicht der Kontrollabteilung

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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