Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.92
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Im Anhörungsverfahren sagten beide Fachdienststellen zu, der Empfehlung der
Kontrollabteilung zu entsprechen.
Das Amt Berufsfeuerwehr hat gemeinsam mit dem Amt für Personalwesen eine
Abstimmung zu den Dienstgraden (Amtstiteln) vorgenommen und diese bereinigt.
Zudem wurde eine regelmäßige Abstimmung vereinbart.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Ein auf Stichproben basierender Abgleich der übermittelten Auswertung hinsichtlich
der im Jahr 2023 ausbezahlten Mehrleistungsvergütungen (Funktionsvergütungen)
und der geltenden Poolübersicht der Berufsfeuerwehr Innsbruck führte zum
nachfolgenden Ergebnis. Im Jahr 2023 hat die Berufsfeuerwehr Innsbruck an insgesamt 61 aktive Bedienstete die besagte Nebengebühr in Form einer Mehrleistungsvergütung (Funktionsvergütung) in Gesamthöhe von € 140.438,62 zur Auszahlung
gebracht.
Bei Durchsicht der Prüfunterlagen stellte die Kontrollabteilung fest, dass 48 Einsatzkräften eine Funktionszulage gewährt und besoldet wurde. Sieben Mitarbeiter im
Schichtdienst hatten mehrere Positionen inne und erhielten außerdem für die
Leitung eines bestimmten Arbeitsbereiches eine weitere Funktionszulage. Drei
Bedienstete des Tagdienstes erhielten ebenfalls eine Funktionsvergütung als
Arbeitsbereichsleiter.
Mit 01. Dezember 2023 hat eine Bedienstete des Tagdienstes die Leitung des
Arbeitsbereiches in der Schneiderei übernommen. Die Kontrollabteilung stellte
hierbei fest, dass die hierfür vorgesehene Nebengebühr indes erstmalig mit Jänner
2024 zur Anweisung kam.
Bei drei Bediensteten konstatierte die Kontrollabteilung trotz erfolgreichem
Abschluss des Brandmeister- und Krankurses und Zuteilung zu einem aufgabenbezogenen Pool, dass seit Dezember 2022 keine Auszahlung einer der Funktion
angemessenen Mehrleistungsvergütung erfolgte.
In einem weiteren Fall stellte die Kontrollabteilung fest, dass trotz Einteilung zu
einem funktionsabhängigen Pool keine Zuerkennung einer adäquaten Nebengebühr
gemäß der ausgeübten Funktion stattfand.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung wurden vereinzelt bei Bediensteten des
Branddienstes abweichende der Höhe nach geringere Funktionsvergütungen als für
die dem Pool entsprechende Position (bspw. als Gruppen- oder als Sonderfahrzeugkommandant) ausbezahlt.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt Berufsfeuerwehr der MA III, den aufgezeigten Sachverhalt zu prüfen und zu klären. Gegebenenfalls war den betreffenden
Bediensteten der Berufsfeuerwehr Innsbruck die der jeweiligen Funktion entsprechende Nebengebühr nachzuzahlen.
Das Amt Berufsfeuerwehr der MA III hatte im Rahmen des Anhörungsverfahrens
zugesagt, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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