Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.93
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer
Das Amt Berufsfeuerwehr hat gemeinsam mit dem Amt für Personalwesen eine
Abstimmung zu den Funktionsvergütungen vorgenommen und diese bereinigt.
Zudem wurde eine regelmäßige Abstimmung vereinbart.
Der
Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
a
138
Bei der Berufsfeuerwehr Innsbruck haben im Beobachtungszeitraum 2021 bis 2023
insgesamt drei Lehrlinge ihre Ausbildung zum Bürokaufmann begonnen bzw.
beendet. Diese wurden von mehreren Bediensteten der Verwaltung (des Tagdienstes) als Lehrlingsbetreuer abwechselnd mehrere Monate begleitet. Zum Zeitpunkt der Prüfung versah ein Lehrling noch Dienst in der geprüften Dienststelle.
Für die verantwortungsvolle Aufgabe eines Lehrlingsausbilders erhielten diese
Personen eine finanzielle Anerkennung in Form einer qualitativen Mehrleistungsvergütung (Nebengebühr). Für die Betreuung eines Lehrlings betrug die Höhe der
Nebengebühr seit September 2023 wertgesichert monatlich brutto € 200,00 (zuvor:
€ 100,00).
Eine Einschau in die Bezugsabrechnungen der betreffenden Mitarbeiter der Jahre
2023 und 2024 (zum Stichtag 06.06.2024) zeigte, dass diese Nebengebühr jeweils
im Nachhinein in der vereinbarten Höhe verrechnet wurde. Im Detail wurde die
qualitative Mehrleistungsvergütung teilweise Monate später angewiesen und
ausbezahlt. Beispielsweise war die Vergütung für die Betreuung eines Lehrlings im
Monat Jänner mit dem Mai Monatsbezug entrichtet worden.
Wenngleich diese qualitative Mehrleistungsvergütung für die Lehrlingsbetreuung
rückwirkend zur Gänze ausbezahlt wurde, regte die Kontrollabteilung aus
abrechnungstechnischer Sicht beim Amt für Personalwesen der MA I, in Abstimmung mit der städtischen Lehrlingsbeauftragten an, sich um eine zeitnähere
Auszahlung der besoldungsrechtlichen Ansprüche zu bemühen und einen kürzeren
Abrechnungszeitraum (bspw. monatliche Meldungen) zu prüfen.
Im Anhörungsverfahren sagte das Amt für Personalwesen der MA I zu, die Anregung der Kontrollabteilung aufzugreifen und gegebenenfalls umzusetzen.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2024 führte das Amt für Personalwesen aus, dass die Erfassung der qualitativen Mehrleistungsvergütung für die
Lehrlingsbetreuung angepasst wurde. Ab 2025 erfolgt nun eine einmalige Meldung
der betroffenen Mitarbeitenden pro Jahr, sofern sich keine Änderungen (z.B.
Wechsel von Lehrlingen) ergeben. Die Auszahlung wird monatlich vorgenommen.
Der
Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
a
139
Jedem im Einsatzdienst beschäftigten Dienstnehmer wird von seiner Soll-Arbeitszeit
(130 Schichtdienste pro Jahr) jeweils sein gesamter jährlicher Anspruch auf
Erholungsurlaub im Voraus abgezogen. Gemäß Auskunft der Berufsfeuerwehr
Innsbruck hatten die Mitarbeitenden im Branddienst grundsätzlich 20 Schichtdienste Erholungsurlaub. Das entsprach umgerechnet 480 Urlaubsstunden
(20 Schichtdienste x 24 h) bzw. 8 Urlaubswochen (480 h / 60 Wochenstunden). Ab
dem 43. Lebensjahr kamen dann nochmals zusätzlich vier Schichten bzw.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
74