Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.96
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Des Weiteren regte die Kontrollabteilung beim Amt Berufsfeuerwehr an, ebenfalls in
Zusammenarbeit mit dem Amt für Personalwesen den obigen Sachverhalt in Bezug
auf einen allfälligen Urlaubsverfall gemäß den Bestimmungen des I-VBG zu prüfen
und zu klären.
Im Anhörungsverfahren sagten beide Fachdienststellen zu, der Empfehlung der
Kontrollabteilung zu entsprechen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2024 teilte das Amt Berufsfeuerwehr mit, dass
in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Personalwesen und der Personalvertretung an der Umsetzung der Empfehlung des Stadtrechnungshofes mit hoher
Priorität gearbeitet werde.
Der
Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
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Jene Bedienstete des Einsatzdienstes der Stichprobe haben weitere Dienstleistungen außerhalb des normalen Schichtdienstplanes (24-h-Branddienst) im Ausmaß von mehr als 4.000 Arbeitsstunden im Jahr 2023 getätigt. Der Vollständigkeit
halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass in dieser Summe sowohl Zeitgutschriften aus dem Vorjahr als auch unterjährig in Anspruch genommene Zeitausgleiche während der Dienstzeit inkludiert waren.
Eine stichprobenartige Durchsicht der Zeitaufzeichnungen der Einsatzkräfte der BFI
zeigte, dass prinzipiell mit einigen wenigen Ausnahmen jede zusätzliche Arbeitsstunde außerhalb des Schichtdienstplanes mit einem zeitlichen Zuschlag von 50 %
gutgeschrieben wurde. So wurden beispielsweise eine zehnstündige Ausbildung mit
15 Stunden oder eine fünfstündige Besprechung mit 7 ½ Dienststunden in der
Zeitausgleichsabrechnung erfasst.
Am Ende des Jahres werden diese Arbeitsstunden wiederum in Dienstschichten
umgewandelt und auf das ermittelte Real-Schichtensoll angerechnet. Günstigenfalls
errechneten sich daraus Mehrleistungsschichten (Überstunden) für die Feuerwehrfrau bzw. für den Feuerwehrmann. Diese Mehrleistungen werden dann nochmals
mit einem finanziellen Zuschlag von 50 % abgegolten. Aus Sicht der
Kontrollabteilung wurden diese Überstunden allenfalls doppelt abgerechnet.
Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung dem Amt Berufsfeuerwehr der
MA III, in Abstimmung mit dem Amt für Personalwesen der MA I diesen Sachverhalt
gemäß den Bestimmungen des Besoldungsrechtes zu prüfen und zu klären.
Im Anhörungsverfahren sagten beide Fachdienststellen zu, der Empfehlung der
Kontrollabteilung zu entsprechen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2024 teilte das Amt Berufsfeuerwehr mit, dass
in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Personalwesen und der Personalvertretung an der Umsetzung der Empfehlung des Stadtrechnungshofes mit hoher
Priorität gearbeitet werde.
S
S
n
— in
Zukunft
Der
Empfehlung des
Stadtrechnungshofes
wird
Zukunft entsprochen werden.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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