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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.97

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Auffallend war für die Kontrollabteilung zudem, dass rd. 37 % von der gesetzten
Stichprobe im Tagdienst verrichteten Dienststunden ausschließlich für Ausbildungsund Fortbildungsmaßnahmen verwendet werden. Beispielsweise für Tunnelausbildungen in der Steiermark und in der Schweiz, Tauchlager in Kroatien und am
Attersee, die Heißausbildung in Liechtenstein, einen Expertenkurs für Öffnen von
Türen in Deutschland oder Lawinenübungen am Truppenübungsplatz Wattener
Lizum sowie die Teilnahme am Kommandantenforum der International Fire
Academy in der Schweiz.
Auf Nachfrage der Kontrollabteilung wurde von der Berufsfeuerwehr eine Ausbildungs-Auswertung für das Jahr 2023 vorgelegt, die das Übungs-Ist dem ÜbungsSoll sämtlicher Mitarbeiter des Branddienstes gegenüberstellte. Diese Statistik der
BFI dokumentierte über sämtliche Ausbildungskategorien (z.B. Branddienst, Technischer Hilfsdienst, Schadstoffdienst, Sonderausbildung, Exkursionen, Einsatzübungen oder Kurse) einen Ausbildungsgrad von nicht mehr als 37 %. Im Rahmen
weiterer Recherchen teilte die Berufsfeuerwehr der Kontrollabteilung allerdings mit,
dass der vorstehende Ausbildungsgrad aufgrund eines Berechnungsfehlers in der
Auswertung nicht 37 %, sondern faktisch bei 97 % gelegen hat.
Im seinerzeitigen Verhandlungsergebnis wurde von den Vertragspartnern –
Personalvertretung, Leiter des Amtes Berufsfeuerwehr und Vorstand des Amtes
Personalwesen – bezüglich Ausbildungsplanung folgendes schriftlich festgehalten:
„Die künftigen Ausbildungspläne sind so zu optimieren, dass pro Jahr in Summe auf die gesamte
Branddienstmannschaft nicht mehr als 200 Mehrschichten anfallen.“

Wie bereits im Bericht dargelegt wurden von den städtischen Feuerwehrleuten im
prüfungsrelevanten Jahr 2023 allerdings mehr als 455 zusätzliche Schichtdienste
geleistet.
Der Kontrollabteilung war sehr wohl bewusst, dass sich die Berufsfeuerwehr Innsbruck ständig im Spannungsfeld zwischen ausreichender Einsatzbereitschaft und
dem Erfordernis, Ausbildungen und Einsatzübungen in ausreichendem Maße zu
absolvieren, bewegt. Anzumerken war ferner, dass neben den Einsatzzeiten auch
die Arbeitszeiten in den verschiedenen Arbeitsbereichen (Werkstätten) in Konkurrenz zu den (externen) Aus- und Fortbildungszeiten stehen.
Aufgrund des aufgezeigten Sachverhaltes empfahl die Kontrollabteilung dem Amt
Berufsfeuerwehr der MA III, die Ausbildungspläne im Hinblick auf die hohe Anzahl
an Mehrschichten zu evaluieren. Zudem regte die Kontrollabteilung an, für den
inneren Dienst eine Ausbildungsordnung zu erarbeiten und zu beschließen.
Das Amt Berufsfeuerwehr der MA III sicherte im Zuge der abgegebenen
Stellungnahme zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung nachzukommen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2024 informierte das Amt Berufsfeuerwehr
darüber, dass hinsichtlich der Ausbildungsplanung eine entsprechende Ausbildungsordnung in Grundzügen vorliege. Diese könne jedoch erst nach der Fertigstellung des Dienstsystems und der Dienstordnung finalisiert werden. Die Bearbeitungen und Verhandlungen mit der Personalvertretung werden hierzu mit hoher
Priorität geführt.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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