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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.99

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Beispielsweise konstatierte die Kontrollabteilung in einem Fall, dass nach einem
verrichteten 24-Stundendienst unmittelbar daran eine Ausbildungseinheit im Ausland im Ausmaß von 13 Stunden absolviert wurde. Am nächsten Tag wurde dann
wieder ein 24-stündiger Branddienst geleistet. Auch bei einem weiteren Bediensteten des Einsatzdienstes erkannte die Kontrollabteilung mehrmals, dass nach
einem 24-Stunden-Schichtdienst im direkten Anschluss mehrstündige bzw.
mehrtägige Aus- und Fortbildungen besucht wurden.
Nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung war bei Bediensteten des Branddienstes im 24-stündigen Einsatzdienst (regelmäßige Arbeitszeit von 60
Wochenstunden) Bedacht auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten, insbesondere der täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten und Ersatzruhezeiten,
zu nehmen. Diese Regelungen sollten sicherstellen, dass die Dienstnehmer
ausreichend Zeit für Erholung und Regeneration haben, um ihre Leistungsfähigkeit
zu erhalten.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten außerdem, dass in einem Fall der
gesetzten Stichprobe ein Bediensteter während der Ableistung eines 24-h-Dienstes
auch noch an einer Sonderveranstaltung teilnahm. Gemäß der zur Verfügung
gestellten Dienstabrechnung war für die Kontrollabteilung erkennbar, dass diese
Sonderdienstzeiten zu den bereits verrechneten Einsatzdienststunden nochmals
zusätzlich mit einem zeitlichen Zuschlag von 50 % als Zeitguthaben gutgeschrieben
wurden.
Die Kontrollabteilung empfahl der Berufsfeuerwehr der MA III, zum einen künftig bei
der Planung und Erstellung von Schichtdienstplänen adäquate (Kontroll-)Maßnahmen zur Sicherstellung der (gesetzlichen) Mindestruhezeiten einzurichten und zu
vollziehen. Zum anderen empfahl sie, erhöhte Achtsamkeit auf die Abgeltung von
außerplanmäßigen Dienststunden insbesondere im Hinblick auf Mehrfachanrechnungen zu legen.
Das Amt Berufsfeuerwehr der MA III hatte im Zuge des Anhörungsverfahrens zugesagt, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2024 teilte das Amt Berufsfeuerwehr mit, dass
in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Personalwesen und der Personalvertretung an der Umsetzung der Empfehlung des Stadtrechnungshofes mit hoher
Priorität gearbeitet werde.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft— entsprochen werden.

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Nach Einschätzung der Kontrollabteilung gestützt auf die vorstehenden beschriebenen dienstrechtlichen Fragestellungen und der nennenswerten Anzahl an jährlichen Mehrleistungsschichten wies das derzeitige Dienstplansystem sowie das
diesbezügliche Abrechnungssystem der Berufsfeuerwehr Innsbruck einige
Schwachstellen auf.
Aus Sicht der Kontrollabteilung hat das vorrangige Ziel der Berufsfeuerwehr Innsbruck zu sein, ein Dienstplanmodell anzuwenden, mit dem dauerhaft eine kontinuierliche und exakte Besetzung aller erforderlichen Funktionen zu erreichen ist. Dem
effektiven Einsatz des (kostenintensiven) Personals ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine hohe Bedeutung beizumessen.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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