Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_05_28_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.1
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-1-
K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 8 . 0 5 . 2 0 2 5
1.
MagIbk/94595/SV-ANF/346/1
Verfügung über die Übertragung
von Angelegenheiten im eigenen
Wirkungsbereich betreffend Verordnungen im Straßenverkehr
(Delegationsvereinbarung), halbjährlicher Bericht
Laufende Kosten 01.07.2025
bis 31.12.2025
€ 47.434,03;
Laufende Kosten 01.01.2026
bis 31.12.2026
€ 94.868,06;
Die Bedeckung erfolgt über den
Fonds 010210 (Informationstechnologie)
und die Finanzposition 1.700300 (Mietzinse
EDV). Die beschaffende Dienststelle ist vorsteuerabzugsberechtigt i.H.v. 30 % der ausgewiesenen Vorsteuer.
3.
Errichtung und Betrieb Mountainbike Areal - Teil 2 in der Rossau,
Projektgenehmigung
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat nimmt den gegenständlichen Bericht der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, zum 07.05.2025,
betreffend die gemäß der Delegationsverfügung vom 15.07.2021 dem Bürgermeister
übertragenen Verordnungen nach § 94d
Straßenverkehrsordnung 1960, zur Kenntnis.
2.
MagIbk/81424/WN-NE-NM/5
Der Akt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
4.
Maglbk/84554/FWB-ÖV/3
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Kenntnisnahme der Weiterführung eines Entlastungsfahrplans (Personalmangel); Einvernehmensherstellung gemäß Grund- und Finanzierungsvertrag (GuF) 2021 zu den
Minderausgaben
MagIbk/59795/IKT-V-SB/32
Stadtmagistrat Innsbruck, Beschaffung von zusätzlichen
M365 User Lizenzen
Beschluss (einstimmig):
Mehrheitsbeschluss (gegen
TURSKY und
(
KPÖ, 7 Stimmen):
27.05.2025
Antrag des Stadtsenates vom 27.05.2025:
;
S
27.05.2025
Antrag
des
Stadtsenates vom 27.05.2025:
1.
1.
Die Landeshauptstadt Innsbruck nimmt
die Verlängerung des Entlastungsfahrplans der IVB auf den Linien 1, 2, 3, 5,
A und K bis zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2025 zur Kenntnis.
2.
Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt
der vorliegenden Vereinbarung zur Einvernehmensherstellung (Anlage 1) zwischen Stadt und Land zur Aufteilung
der Minderausgaben durch den Entlastungsfahrplan zu.
3.
Die Landeshauptstadt Innsbruck beauftragt die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
zu prüfen und zu veranlassen, dass der
Gesellschafterzuschuss für Verkehrsleistung an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
2.
Die Firma ACP IT Solutions GmbH wird
gemäß vorliegendem Angebot vom
03.04.2025 und der ergänzenden Erklärung zu den F3 Lizenzen mit der Beschaffung von zusätzlichen 220 Stück
M365 E3 Lizenzen und 80 Stück M365
F3 Lizenzen zum Gesamtpreis von
€ 124.826,40 zzgl. MwSt. für die verbleibende Vertragslaufzeit des Microsoft Enterprise Agreements bis
31.12.2026 beauftragt.
Der Vorstand der Mag.-Abt. I, Informationstechnologie, wird gemäß § 42
Abs. 2 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) ermächtigt,
aus Gründen der Einfachheit, Raschheit und Zweckmäßigkeit die bezughabenden Urkunden zu unterfertigen.
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
GR-Sitzung928.
28.05.2025
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