Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_05_28_gr_kurzprotokoll.pdf
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(IVB) um den gemäß Anlage 2 ermittelten städtischen Anteil der Minderausgaben reduziert wird.
Finanziellen Auswirkungen:
Minderausgaben 2025 IVB gesamt
€ 837.684,49;
Minderausgaben 2025 Stadt (Plan)
€ 516.103,51;
5.
6.
Musikschule Innsbruck, Schulgeldordnung
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, TURSKY
und KPÖ, 14 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 14.05.2025:
1.
Die als Anlage 2 vorliegende Schulgeldordnung des Landes Tirol für die
Tiroler Musikschulen (Beschluss der
Landesregierung vom 18.03.2025) wird
als Schulgeldordnung der Musikschule
Innsbruck beschlossen.
2.
Die vom Land Tirol vorgegebenen Tarifsteigerungen werden zur Kenntnis
genommen.
3.
Die Tarife erhöhen sich in den Folgejahren automatisch nach den vom Land
Tirol beschlossenen Wertsteigerungen.
4.
Für jene SchülerInnen, die keinen
Hauptwohnsitz in Innsbruck haben,
wird künftig der vom Land Tirol jährlich
bis 15.09. bekannt gegebene einheitliche Gemeindebetrag vorgeschrieben.
7.
MagIbk/19062/BWA-WR-SWB/1
SOZIAL-A.4/10-2025
Städtische Kostenbeteiligungen
an der Ganzjahresnotschlafstelle
Schusterbergweg 73 sowie der
Ganzjahresnotschlafstelle für
Frauen und Kinder (NORA I) Standort Bienerstraße 27 und der
Ganzjahresnotschlafstelle für
Frauen und Kinder (NORA II) Standort Pradler Saggen 15
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.05.2025:
1.
2.
Die Stadt Innsbruck beteiligt sich für
den Zeitraum vom 01.01.2025 bis
31.12.2025 in analoger Anwendung der
Paktumsregelung gemäß Tiroler Mindestsicherungsgesetz mit 35 % an den
Kosten für den ganzjährigen Betrieb
der Notschlafstelle Schusterbergweg 73.
Die Stadt Innsbruck beteiligt sich für
den Zeitraum vom 01.01.2025 bis
31.12.2025 in analoger Anwendung der
Paktumsregelung gemäß Tiroler Mindestsicherungsgesetz mit 35 % an den
Kosten für den ganzjährigen Betrieb
der Ganzjahresnotschlafstellen für
Frauen und Kinder, NORA I, Standort
Bienerstraße 27, sowie NORA II,
Standort Pradler Saggen 15.
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
Einmalige Kosten für das Jahr 2025
€ 924.100,30 = 35 % Anteil
Laufende bzw. Folgekosten sind derzeit
nicht beurteilbar - gesonderte Leistungsvereinbarung für das Folgejahr sind notwendig.
Die Bedeckung erfolgt über den
Fonds 411000 (Amt Soziales) und das
Sachkonto 751200 - Transfer Land hoheitliche Mindestsicherung nach TMSG.
GR-Sitzung 28.05.2025
MagIbk/101526/KU-StSGR/1
Verbauung Höttinger Bach, Förderverhandlung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.05.2025:
Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt
dem Ergebnis der Förderverhandlung vom
31.03.2025 im Zusammenhang mit dem
Hochwasserschutzprojekt "Verbauung Höttinger Bach", insbesondere der Zahlung eines Interessentenbeitrages in Höhe von
24 % der Projektkosten, zu.
8.
MagIbk/499914/TB-ST-IN/2
Neufestsetzung der Abstattungsbeträge nach Grabungsarbeiten
im Stadtgebiet Innsbruck
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.05.2025:
1.
Die Landeshauptstadt Innsbruck beschließt die Quadratmeterpreise für die
gemäß Grabungsordnung ab dem