Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_05_28_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.31
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Die EU schätzt die Anzahl der Leuchtstoffröhren, die sich in Europa noch in Verwendung befinden, auf
ca. fünf Milliarden Stück, Leuchtstoffröhren enthalten Quecksilber. Quecksilber gilt als Gefahrenstoff
und
ist
in
elektronischen
Geräten
grundsätzlich verboten.
Seit August 2023
gilt
daher ein
Leuchtstofflampen-Verbot für T5 und T8 Lampen (Leuchtstoffröhren) in der EU. Lagerbestände der
betroffenen Produkte dürfen zwar noch verkauft und die Leuchtmittel weiter genutzt werden, jedoch
innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Dies stellt die Mitarbeiter:innen für Haustechnik bei den ISD-Heimen (und nicht nur diese) vor große
Herausforderungen. Wenn Leuchtmittel ausfallen, können nur noch Restposten von verschiedenen
Herstellern bzw. verschiedenen Händlern (meist online) gekauft werden. In Kürze werden allerdings
keine Leuchtstoffröhren mehr erhältlich sein. Dadurch wird die Instandhaltung der Beleuchtung in den
Altenwohn- und Pflegeheimen nicht mehr möglich sein.
Der
Umstieg
auf
moderne
LED-Beleuchtungssysteme
ist
über
die
Lebensdauer
kosteneffizienter und ökologischer, sie ist alternativlos!
Einsparpotential T8 Leuchtstoffröhre vs. LED Röhre:
T8 Energie Einsparung durch LED
- 45%
- 50%
- 65%
36
W
3350 Im
18 W
1350 Im
Louchtstoffrähre
Länge 50 cm
Quelle: www.rieste.com
Leuchtstoffröhre
Länge 120 cm
Leuchtstoffröhre
Länge 150 cm
nicht
nur