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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_05_28_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.7

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-7-

17.1.14 MagIbk/47505/SUB-KU/4
Röm.-kath. Pfarrkirche Maria am
Gestade, Chor
Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):
Antrag des Kulturausschusses vom
14.05.2025:
Der Pfarre Maria am Gestade wird für den
Chor der Pfarre eine Jahressubvention in
Höhe von € 450,-- gewährt.

17.2

Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kirchliche Angelegenheiten" vom 14.05.2025 werden gemäß Beilage genehmigt.
18.

Verkehrsmaßnahme

18.1

MagIbk/95239/SV-DVO/1

17.1.15 MagIbk/45254/SUB-KU/3

Gewerbegebiet Rossau, Verordnung einer gebührenfreien Kurzparkzone, täglich von 01:00 bis
05:00 Uhr, Kurzparkdauer 180 Minuten

Röm.-kath. Pfarrkirche Saggen,
Bibliothek
Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):
Antrag des Kulturausschusses vom
14.05.2025:

Bereich "Kirchliche Angelegenheiten"

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 12.05.2025:

Der röm.-kath. Pfarrkirche Saggen wird für
die Pfarr- und Stadtbibliothek eine Jahressubvention in Höhe von € 5.000,-- gewährt.

Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.

17.1.16 MagIbk/93502/SUB-KU/2

19.

Snkt Brtlm - Verein zur Förderung von Kunst und Kultur, Einzelsubvention
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
7 Stimmen):
Antrag des Kulturausschusses vom
14.05.2025:
Dem Verein Snkt Brtlm wird für eine Ausstellung eine Einzelsubvention in Höhe von
€ 900,-- gewährt.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" vom
14.05.2025 werden unter Berücksichtigung
vorstehender Abstimmung gemäß Beilage
genehmigt.

GR-Sitzung 28.05.2025

MagIbk/101260/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW-B37, Hötting West, Bereich Anna-Dengel-Straße, Grundstücke 2737/1 und 2737/2, KG Hötting (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HW-B33), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG

Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ und ALI,
5 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.05.2025:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.