Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_05_28_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.8
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20.
MagIbk/102933/SP-OE-Ö25Ä/1
22.
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. SM-OE2.21,
Sieglanger-Mentlberg, Teilflächen
der Grundstücke 1651/1, 1652/1,
1815/5 und 1675, alle KG Wilten,
gemäß § 32 TROG 2022
MagIbk/101973/SP-BB-MS/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. MS-B4, Mariahilf - St. Nikolaus,
Innstraße 34 und Innallee 11 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B15), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.05.2025:
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.05.2025:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 67 in Verbindung mit § 63
TROG 2022 beschlossen.
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst,
wobei dieser Beschluss nur rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
23.
21.
MagIbk/102929/SP-FW-SM/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SM-eF01, SieglangerMentlberg, Teilflächen der Grundstücke 1651/1, 1652/1, 1815/5 und
1675, alle KG Wilten
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.05.2025:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 68 in Verbindung mit § 63
TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
GR-Sitzung 28.05.2025
MagIbk/102886/SP-BB-SA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA-B25, Saggen, Bereich
Gänsbacherstraße 5 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. SA-B19), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.05.2025:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.