Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.1
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-1-
K u r z p r o t o k o l l
Antrag des Stadtsenates vom 25.06.2025:
G R - S i t z u n g
Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt der
Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung über
die Finanzierung einer Semesterkarte im
Stadtverkehr (Anlage 3) Innsbruck zu.
2 6 . 0 6 . 2 0 2 5
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
1.
81424/WN-NE-NM/5
-
Einmalige Kosten: keine
Errichtung und Betrieb Mountainbike Areal Rossau - Teil 2 in der
Rossau, Projektgenehmigung
-
Laufende bzw. Folgekosten/Jahr,
wie bisher: rund € 100.000,--
3.
MagIbk/95723/SPO-STS/7
.
Olympiazentrum/Campus Sport
Tirol Innsbruck, Einvernehmliche
Auflösung der Vereinbarung zur
Führung des Leistungszentrums
zur Ausbildung und Betreuung
von SportlerInnen in olympischen
Disziplinen
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 7 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 11.06.2025:
1.
2.
Die Landeshauptstadt Innsbruck beschließt die Errichtung (Grobkostenschätzung gemäß Anlage 07
€ 261.264,-- brutto) und den Betrieb
(Grobkostenschätzung ca. € 15.000,-pro Jahr brutto) des Mountainbike Areals Teil 2 in der Rossau auf den städtischen Grundstücken 553/1 und 622,
beide in der KG Amras.
Die Mag.-Abt. III, Wald und Natur, wird
beauftragt, die weiteren erforderlichen
Projektschritte zu koordinieren.
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
-
Einmalige Kosten: € 261.264,--
-
Laufende bzw. Folgekosten/Jahr:
€ 15.000,--
Die Bedeckung erfolgt über den
Fonds 520000 (AOB 179 Naturschutz) und
das Sachkonto 060100 (Im Bau befindliche
Grundstückseinrichtungen).
2.
Maglbk/102036/FWB-ÖV/1
.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie,
Stadt Innsbruck sowie Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung über die Finanzierung einer
Semesterkarte im Stadtverkehr
Innsbruck
Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):
GR-Sitzung 26.06.2025
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 25.06.2025:
Die Landeshauptstadt Innsbruck beschließt
die als Anlage .1/ angeschlossene "Einvernehmliche Auflösung der Vereinbarung zur
Führung des Leistungszentrums zur Ausbildung und Betreuung von SportlerInnen in
olympischen Disziplinen", abgeschlossen
zwischen der Universität Innsbruck (UNI),
dem Land Tirol sowie der Stadtgemeinde
Innsbruck.
Es entstehen keine über den üblichen Verwaltungsaufwand hinausgehenden Kosten.
4.
MagIbk/39221/SUB-SOZ/4
Verlängerung des Geltungsbereiches der Richtlinien zur Förderung personeller und/oder investiver Maßnahmen in sozialökonomischen Betrieben 2025-2027
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.06.2025:
Die vorliegende Richtlinie zur Förderung
personeller und/oder investiver Maßnahmen
in sozialökonomischen Betrieben wird für
die Jahre 2025, 2026 und 2027 verlängert.
Die Mag.-Abt. II, Soziales, hat für die betreffenden Jahre in finanzieller Hinsicht Vorsorge zu treffen und wird mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.