Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.18
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Amt für Grünanlagen
Das Amt für Grünanlagen führte die Grünanlagenplanung grundsätzlich in
Eigenregie durch. Lediglich für die extern vergebene örtliche Bauaufsicht
über die Baumeisterarbeiten, die wie auch die Baumeisterarbeiten gemeinsam mit dem Amt für Tiefbau (Straßenbau Ing.-Etzel-Straße) und der IKB
AG (Wasser und Strom) vergeben wurden, erfolgte eine anteilige Kostenübernahme durch das Amt für Grünanlagen.
IKB AG
Die IKB AG ihrerseits hat Teile ihrer Planungsaufgaben an externe Planer
vergeben, darunter die Planung, statische Bemessung und technische
Auslegung (inkl. Steuerung) der Wasserelemente samt den Wasserwänden, die Wasserläufe und das zentrale Wasserelement.
In Hinsicht auf die Entsorgung der Niederschlagswässer wurde die geotechnische Ausarbeitung mit Planung der erforderlichen Ausführungsunterlagen, der Bemessung der Anlagenteile und der Erstellung eines
technischen Berichts an ein für Geotechnik spezialisiertes technisches
Büro für Bauingenieurwesen vergeben.
Weitere extern vergebene Leistungen, die dem Gebiet der Planung
angerechnet werden können, bestanden in der örtlichen Bauaufsicht
Baumeisterarbeiten (gemeinsame Vergabe mit dem Amt für Grünanlagen
und dem Amt für Tiefbau), der örtlichen Bauaufsicht für den Wasseranlagenbau sowie unterstützende Tätigkeiten bei der Erstellung von
Leistungsverzeichnissen und der Prüfung auf Angemessenheit von Angebotspreisen.
Die Beauftragungen erfolgten per Direktvergabe.
4.2 Bauleistungen
Baumeisterarbeiten
Der überwiegende Teil jener Bauleistungen, die nicht durch die IKB AG in
Eigenregie vorgenommen wurden, war im Zuge der Baumeisterarbeiten
ausgeschrieben und durchgeführt worden.
Die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten erfolgte in Kooperation der IKB
AG mit dem Amt für Grünanlagen sowie dem Amt für Tiefbau in
Verbindung mit der Neugestaltung des Straßenraums Ing.-Etzel-Straße.
Für die benötigten Leistungen erfolgte eine Differenzierung nach Auftraggeber über die Obergruppen (OG) des Leistungsverzeichnisses.
Als Vergabeverfahren wurde ein offenes Verfahren mit vorheriger
Bekanntmachung im Unterschwellenbereich des BVergG 2018 § 31
Abs. 2 gewählt, welches in Hinsicht auf den geschätzten Auftragswert von
€ 1.630.000,00 zulässig war.
Im Angebotszeitraum hatten zehn Unternehmen die Angebotsunterlagen
abgeholt und fünf ein Angebot abgegeben.
Der Zuschlag erfolgte an den Bestbieter zum Angebotspreis von netto
€ 1.249.999,99 bei einer Gewährleistungsdauer von 6 Jahren und einem
Haftrücklass von 10 %.
Die Beauftragungen der Leistungen erfolgten jeweils getrennt durch die
Stadt Innsbruck und die IKB AG für die entsprechenden Obergruppen. Die
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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