Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.20
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5 Planungs- und Baukosten
5.1 Einführung
Kostenverfolgung
Der Stadtrechnungshof stellte fest, dass für die Planung und den Bau des
neugestalteten Ing.-Etzel-Parks - im Gegensatz zum abgewickelten
Förderprojekt – keine übergeordnete gemeinsame Kostenverfolgung und
-aufstellung für das Amt für Grünanlagen und die IKB AG vorgenommen
wurde.
Die IKB AG führte ab Juli 2021, eingeschränkt auf ihren Leistungsbereich,
eine digitale Kostenverfolgung.
Dieses ermöglichte u.a. eine Differenzierung nach einerseits förderfähigen
(internen) Kosten der IKB AG, die im Zuge des wissenschaftlichen
Förderprojektes „cool-INN“ mitfinanziert wurden und andererseits nach
Planungs- und Baukosten, die überwiegend nicht gefördert wurden und
von der IKB AG zu finanzieren waren.
Nicht Teil der von der Projektleitung und -steuerung geführten Kostenverfolgung waren jene externen Leistungen und entsprechenden Kosten, die
von der Stadt Innsbruck bzw. dem Amt für Grünanlagen in die bauliche
Neugestaltung des Ing.-Etzel-Parks investiert wurden.
Ebenso nicht Teil der Kostenverfolgung waren die Kosten der wissenschaftlichen Partner LFU und BOKU im Rahmen des Förderprojektes
„cool-INN“.
Die von der IKB AG geführte Kostenverfolgung bildete somit lediglich ihre
eigenen Kosten ab. Die Planungs- und Baukosten des Amtes für Grünanlagen wurden von diesem selbst aufgezeichnet und dem Stadtrechnungshof im Rahmen der Prüfung zur Verfügung gestellt.
förderungswürdige
Investitionskosten
Der Stadtrechnungshof stellte fest, dass im Rahmen des Förderprojektes
„cool-INN“ eine Förderung der im Zuge des Berichts bisher aufgezeigten
Investitionskosten lediglich in zwei Bereichen erfolgte.
Einerseits wurden die Bewässerungseinrichtungen auf Basis eines Abschreibungsbetrages gefördert, wobei der Abschreibungsbetrag für den
zeitlich begrenzten Zeitraum des Forschungsprojektes berechnet und eine
Gesamtnutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde gelegt worden war. Und
andererseits wurden die von der IKB AG extern beauftragten
Planerleistungen als förderfähig anerkannt.
Personaleinsatz Stadt
und IKB AG
Der Personaleinsatz der Stadt Innsbruck wie auch der IKB AG wurde
folglich kostenmäßig nicht den für die Herstellung des neuen Ing.-EtzelParks nötigen Investitionskosten und somit den Planungs- und Baukosten
sowie Fremdleistungen, Material- und Werkzeugkosten zugeordnet.
Allerdings erfolgte im Rahmen des wissenschaftlichen Förderprojektes
„cool-INN“ eine Erfassung des Personaleinsatzes, eine Quantifizierung in
Geldwert und eine anteilige Förderung durch die FFG.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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