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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf

- S.28

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Innsbruck unter Einbeziehung verschiedener Beteiligungsprozesse
sowie die wissenschaftliche Erhebung der Auswirkungen der gesetzten
Maßnahmen und die Verbreitung der Ergebnisse definiert.

7.2 Fördervertrag des Klima- und Energiefonds
Fördervertrag vom
16.03.2020

Einen integrierenden Bestandteil der Kooperationsvereinbarung bildete
der Förderungsvertrag vom 16.03.2020. Dieser wurde zwischen dem
Klima- und Energiefonds (als Förderungsgeber) und den vorerwähnten
Projektpartnern Innsbrucker Kommunalbetriebe AG, Universität für
Bodenkultur Wien, Universität Innsbruck und Stadt Innsbruck (als
Förderungsnehmer) abgeschlossen.
Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH war mit der
operativen Abwicklung der Fördervergaben betraut und schloss diesen
Förderungsvertrag im Namen und auf Rechnung des Klima- und Energiefonds ab.
Die vertragliche Laufzeit des förderbaren Vorhabens „Kühle urbane
Lebensräume für eine resiliente Gesellschaft“ war mit 36 Monaten, im
Zeitraum vom 01.02.2020 bis zum 31.01.2023 befristet.
Der Vollständigkeit halber merkte der Stadtrechnungshof an, dass der
ursprüngliche Förderzeitraum einvernehmlich um drei Monate, bis zum
30.04.2023 verlängert wurde. Der Grund lag darin, dass kein geeigneter
Termin für die Präsentation der Ergebnisse für die städtischen
Entscheidungsträger gefunden werden konnte.

Gesamtprojektkosten
und Förderungsbeträge auf Basis des
Förderungsansuchens

Die Förderung des Projekts „cool-INN“ erfolgte in Form eines nicht
rückzahlbaren Zuschusses von maximal € 291.455,00 für das Konsortium. Das entsprach rund 51 % der vertraglich anerkannten förderbaren
Gesamtkosten von höchstens € 571.219,00.
Die Stadt Innsbruck sowie die beiden wissenschaftlichen Vertragspartner
wiesen gemäß der vertraglichen Vereinbarung einen Förderungsprozentsatz von jeweils 60 % auf. Demgegenüber erhielt die IKB AG als
Konsortialführerin einen verminderten Förderungssatz von 35 %.
Eine Gegenüberstellung der förderbaren Gesamtprojektkosten zu den
bestenfalls auszahlbaren Förderungsbeträgen pro Vertragspartner
zeigte, dass die Universität Innsbruck ein Drittel der Budgetkosten
(€ 190.391,00) aufwendete und beinahe 40 % der Fördergelder
(€ 114.234,00) zugesprochen bekam.
Die IKB AG hatte den Großteil, etwa 36 % der veranschlagten Plankosten
in Höhe von € 205.096,00, zu tragen. Im Vergleich dazu rief die Projektleiterin rund ein Viertel des maximalen Förderzuschusses im Ausmaß
von € 71.783,00 ab.
Der städtische Anteil an den Gesamtprojektkosten betrug gemäß der
vertraglichen Vereinbarung beinahe 12 % bzw. € 66.813,00. Demgegenüber stand der Stadt Innsbruck ein geringfügig höherer Anteil am
maximalen Förderungsbetrag von rund 14 % bzw. € 40.087,00 zu.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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