Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf

- S.31

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Die geringste finanzielle Last an dem Förderprojekt hatte die Stadt
Innsbruck. Sie tätigte Ausgaben in Höhe von € 59.262,00, was einem
Anteil von rund 10 % der Gesamtprojektkosten entsprach.
Überschreitungen bei
den einzelnen Kostenkategorien

Ein Vergleich der genehmigten Gesamtprojektkosten laut Förderungsvertrag mit den anerkannten Gesamtprojektkosten laut Endbericht zeigte,
dass die genehmigten Gesamtprojektkosten (€ 571.219,00) von den
betreffenden Fördernehmerinnen um € 18.715,00 bzw. um rund 3,28 %
überschritten wurden.
Der Stadtrechnungshof konstatierte zum Teil erhebliche Überschreitungen in einzelnen Kostenkategorien. So gab es bei den Personalkosten
Mehrkosten von € 40.531,00 (+ 10,07 %), bei den F&E-Infrastrukturkosten zusätzliche Aufwendungen in Höhe von € 18.519,00 (+ 88,89 %)
und bei den Drittkosten erhöhte Ausgaben von € 6.915,00 (+ 12,24 %).
Demgegenüber wurden bei den Kostengruppen Sachkosten und Reisekosten nennenswerte Einsparungen von € 28.679,00 (- 42,49 %) und
€ 18.571,00 (- 78,19 %) erzielt.

Ungleiche Ausnutzung Erkennbar war für den Stadtrechnungshof ebenfalls, dass der vertraglich
des Kostenrahmens von der Höhe nach begrenzte förderfähige Kostenrahmen von den jeweiligen
den Konsortialpartnern Konsortialpartnern ungleich ausgenützt wurde.

Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG und die Stadt Innsbruck hatten
ihre Kostenbudgets um € 31.814,00 (- 15,51 %) und um € 7.551,00
(- 11,30 %) unterschritten.
Im Gegensatz dazu hatten die beiden wissenschaftlichen Projektpartner,
zum einen die Universität Innsbruck und zum anderen die Universität für
Bodenkultur Wien, ihre festgelegten Etats um € 49.594,00 (+ 26,05 %)
und um € 8.486,00 (+ 7,79 %) überschritten.
Insbesondere die Universität Innsbruck hat gegenüber dem vereinbarten
Kostenplan (€ 144.141,00) um beinahe 50 % höhere Personalkosten
abgerechnet. Dem besagten Endbericht zufolge beliefen sich diese
Aufwendungen auf € 215.339,00. Der außergewöhnliche Anstieg der
Personalkosten in Höhe von € 71.198,00 war auf die Verrechnung von
zusätzlich 1.048 verrichteten Arbeitsstunden im Projektzeitraum zurückzuführen. In Summe leisteten die betreffenden Bediensteten der Universität Innsbruck für das Forschungsprojekt „cool-INN“ insgesamt 4.018
Stunden, also rund 35 % mehr als die ursprünglich im Förderansuchen
(Vertragsentwurf) festgeschriebenen geschätzten Stundenausmaße pro
Arbeitspaket.
Auch die zweite projektteilnehmende Bildungseinrichtung, die Universität
für Bodenkultur Wien, hat im Verhältnis zu den vertraglich definierten
Plankosten etwa 11 % mehr an Personalaufwendungen erfasst. In
Summe hat die BOKU um € 11.233,00 höhere Personalkosten verrechnet. Die endgültigen Personalkosten beliefen sich gemäß Endbericht auf
€ 111.402,00.
In konkreten Fall wurde das ursprünglich für die Bediensteten der BOKU
hochgerechnete Stundenkontingent von 1.930 h nicht vollständig ausgenutzt, 162 Arbeitsstunden wurden eingespart. Allerdings waren letztlich
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

20