Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.33
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Durch die vorgenommenen Kostenumschichtungen zwischen den
beteiligten Partnern und innerhalb der Kostenkategorien konnte ein
Großteil der angefallenen Mehrkosten bei einigen Konsortialpartnern,
insbesondere bei der Universität Innsbruck und der Universität für
Bodenkultur Wien, abgedeckt werden.
Im Detail hat die IKB AG ihre vertraglich genehmigten förderfähigen
Projektkosten in Höhe von € 205.096,00 um einen Betrag von
€ 32.056,00 auf insgesamt € 173.040,00 vermindert. Dies war für den
Stadtrechnungshof insofern befremdlich, als die IKB AG projektgebundene IST-Ausgaben von € 173.282,00 abrechnete. Somit verzichtete die
IKB AG auf einen Teil ihres Förderungsbetrags in Höhe von etwa € 85,00.
Auch die Stadt Innsbruck hat ihre förderfähigen Gesamtprojektkosten um
€ 7.551,00 auf € 59.262,00 gekürzt.
Durch die vorstehenden Kostensenkungen hatten die beiden wissenschaftlichen Konsortialpartner die Option, ihre förderbaren Projektkosten
um € 17.761,00 bzw. um € 8.486,00 zu erhöhen. Dies führte dazu, dass
sowohl die Universität Innsbruck als auch die Universität für Bodenkultur
Wien für ihren im Rahmen des Projekts „cool-INN“ geleisteten
Forschungsaufwand jeweils die höchstmöglichen Fördermittel abrufen
konnten.
Der Stadtrechnungshof hat auf Grundlage der (angepassten) Gesamtprojektkosten von € 557.859,00 und den jeweiligen Förderquoten
(angepasste) Förderungsbeträge von insgesamt € 291.455,00 berechnet. Diese verteilten sich auf die verschiedenen Partner wie folgt:
Da die Projektteilnehmer IKB AG und die Stadt Innsbruck weniger Kosten
für die jeweiligen festgelegten Arbeitspakete (bspw. Projektmanagement,
Partizipativer Stakeholder-Prozess, Wissenschaftliche Begleitung und
Monitoring etc.) aufwandten, waren naturgemäß deren Fördermittel um
€ 11.219,00 (- 15,63 %) bzw. um € 4.530,00 (- 11,30 %) geringer als
vertraglich realisierbar. Demzufolge bemaß sich für die IKB AG eine
finanzielle Beihilfe von € 60.564,00 und für die Stadt Innsbruck eine
finanzielle Unterstützung von € 35.557,00.
Im Gegensatz dazu haben die beiden anderen mitarbeitenden Projektpartner, die Universität Innsbruck und die Universität für Bodenkultur
Wien, ihre Kostenobergrenzen teils beachtlich überschritten. Für die
Universität Innsbruck hat der Stadtrechnungshof einen Förderungsbetrag
von € 124.891,00 (+ 9,33 %) und für die Universität für Bodenkultur Wien
einen Förderungsbetrag von € 70.443,00 (+ 7,79 %) rechnerisch
ermittelt. Die darüberhinausgehenden nicht förderfähigen Aufwendungen
waren von den beiden Forschungseinrichtungen vollständig selbst zu
finanzieren.
Stadt Innsbruck Abweichung bei
Fördermittelverteilung
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6
Die FFG hat die maximalen Fördermittel in Höhe von € 291.455,00 zur
Gänze an die Konsortialführerin ausbezahlt. Die effektiven projektbezogenen Gesamtkosten aller teilnehmenden Projektpartner betrugen
zusammen € 589.934,00. Infolgedessen wurde das interdisziplinäre
Forschungsprojekt „Kühle urbane Lebensräume für eine resiliente
Gesellschaft“ letztlich mit rund 49,40 % gefördert.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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