Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.34
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In diesem Zusammenhang merkte der Stadtrechnungshof an, dass die
Beihilfenintensität bezogen auf die anerkannten Gesamtkosten (IST) bei
der IKB AG bei etwa 34,65 %, bei der Universität Innsbruck bei knapp
52,04 %, bei der Stadt Innsbruck bei ungefähr 60,88 % und bei der
Universität für Bodenkultur Wien bei 60 % lag.
Außerdem war für den Stadtrechnungshof auffällig, dass die Konsortialführerin einen um € 521,00 geringeren Zuschuss von € 60.043,00
vereinnahmte als den anhand der angepassten förderfähigen Gesamtprojektkosten ermittelten Förderungsbetrag in Höhe von € 60.564,00.
Auf der anderen Seite stellte der Stadtrechnungshof fest, dass die Stadt
Innsbruck indes einen um € 521,00 höheren Förderungsbetrag von
€ 36.078,00 bezog.
Laut Kooperationsvereinbarung war die Konsortialführerin verpflichtet, an
die Projektpartner weitergeleitete Zahlungen bei Nichtanerkennung der
Kosten an die FFG zurückzuzahlen. Für einen solchen Fall verpflichteten
sich daher die Projektpartner, entsprechende Zahlungen unverzüglich
nach entsprechender schriftlicher Aufforderung durch die Konsortialführerin an diese zurück zu überweisen.
Den Prüfunterlagen war zu entnehmen, dass die IKB AG als Konsortialführerin gegenüber den anderen Projektpartnern den Vorschlag machte,
der Stadt Innsbruck die zu viel ausbezahlte Fördersumme von € 521,00
aus verwaltungsökonomischen Gründen zu erlassen. Dies hatte zur
Konsequenz, dass die Überzahlung zu Lasten der IKB AG ging.
Zahlungsflüsse der
Fördergelder
In weiterer Folge hat der Stadtrechnungshof die Zahlungsflüsse der
Fördergelder von der FFG an die IKB AG zum einen und von der IKB AG
an die anderen Projektpartner zum anderen einer vertieften Einschau
unterzogen.
Nach Maßgabe des Förderungsvertrages waren die Förderungsbeträge
in mehreren Raten – nach Abschluss des Förderungsvertrages, nach
Ende der Berichtszeiträume 31.01.2021 und 31.01.2022 sowie nach
Entlastung durch den Fördergeber – auszuzahlen.
Die Überweisungen hatten ausschließlich auf das Bankkonto der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG als Konsortialführerin zu erfolgen.
Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH hat an die
Konsortialführerin Fördermittel in Höhe von € 291.455,00 für das Vorhaben „Kühle urbane Lebensräume für eine resiliente Gesellschaft“ in
vier Teilzahlungen zur Anweisung gebracht.
Die Startrate in Höhe von € 87.436,00 wurde vertragsgemäß nach
Abschluss des Förderungsvertrages, welcher von den beteiligten
Projektpartnern am 20.05.2020, 04.06.2020 und 19.06.2020 unterfertigt
wurde, am 09.07.2020 ausbezahlt.
Die zweite Ratenzahlung (am 15.07.2021) sowie die dritte Ratenzahlung
(am 12.05.2022) fielen gegenüber dem indikativen Zahlungsplan der
vertraglichen Vereinbarung um € 28.771,00 geringer bzw. höher aus.
Begründbar war dies unter anderem damit, dass die Universität für
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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