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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf

- S.35

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Bodenkultur Wien für den Berichtszeitraum 01.02.2020 bis 31.01.2021
keine Aufwendungen anmeldete.
Nach einer abschließenden Vor-Ort-Prüfung bei der Konsortialführerin
durch die FFG wurde dann die letzte Teilzahlung in Höhe von
€ 29.147,00 am 03.11.2023 angewiesen. Insgesamt wurde das gemeinschaftliche Forschungsprojekt „cool-INN“ mit Fördermitteln in Höhe von
€ 291.455,00 teilfinanziert.
Aufteilung der
Fördergelder sowie
Einhaltung der
Zahlungsfristen

Empfehlung

Weitere Recherchen des Stadtrechnungshofes zeigten, dass die Konsortialführerin die von der FFG zur Anweisung gebrachten Förderungsbeträge an die einzelnen Konsortialnehmer, wie in der nachstehenden
Tabelle skizziert, überwiesen hat.
Projekt "Kühle urbane Lebensräume für eine resiliente Gesellschaft"
Auszahlungen von Fördermittel an die einzelnen Konsortialpartner [€]
Partner

1. Rate

2. Rate

3. Rate

4. Rate

Gesamt

IKB AG

21.509,26

5.231,17

37.865,00

-4.562,58

60.042,85

Universität Innsbruck

34.274,91

31.235,72

37.300,00

22.080,37

124.891,00

Universität für Bodenkultur

19.585,66

15.679,13

23.549,00

11.629,21

70.443,00

Stadt Innsbruck

12.066,17

6.518,98

17.493,00

0,00

36.078,15

Gesamt

87.436,00

58.665,00

116.207,00

29.147,00

291.455,00

Überweisungsdatum

30.07.2020

30.08.2021

13.06.2022

27.11.2023

Gemäß der Kooperationsvereinbarung „cool-INN“ hat die Verwaltung und
Distribution der Fördermittel durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG als Konsortialführerin zu erfolgen. Diese war verpflichtet, erhaltene
Fördergelder ohne unnötigen Aufschub an die Projektpartner weiter zu
überweisen.
In diesem Kontext stellte der Stadtrechnungshof fest, dass zwischen den
Zahlungseingängen und den Zahlungsausgängen der einzelnen Fördermittel teilweise nennenswerte Zeitspannen von 21, 46, 32 und 24 Tage
lagen.
Des Weiteren wies der Stadtrechnungshof darauf hin, dass gemäß
Kooperationsvereinbarung die Fördergelder jeweils aliquot, entsprechend dem Verhältnis des jeweiligen Förderungsbetrages der Projektpartner zur Gesamtförderung, an die Projektpartner weiterzuleiten waren.
Der Vereinbarung zufolge waren für die Projektpartner maximale
Förderungsbeträge festgelegt: IKB AG € 71.783,00 (24,6 %), UIBK
€ 114.234,00 (39,2 %), BOKU € 65.351,00 (22,4 %) und Stadt Innsbruck
€ 40.087,00 (13,8 %).
Dahingehende Nachforschungen des Stadtrechnungshofes zeigten,
dass die für die Verwaltung und Distribution der Fördermittel zuständige
IKB AG von dieser vertraglich festgelegten Zahlungsmodalität teilweise
abwich.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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