Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.35
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Bodenkultur Wien für den Berichtszeitraum 01.02.2020 bis 31.01.2021
keine Aufwendungen anmeldete.
Nach einer abschließenden Vor-Ort-Prüfung bei der Konsortialführerin
durch die FFG wurde dann die letzte Teilzahlung in Höhe von
€ 29.147,00 am 03.11.2023 angewiesen. Insgesamt wurde das gemeinschaftliche Forschungsprojekt „cool-INN“ mit Fördermitteln in Höhe von
€ 291.455,00 teilfinanziert.
Aufteilung der
Fördergelder sowie
Einhaltung der
Zahlungsfristen
–
Empfehlung
Weitere Recherchen des Stadtrechnungshofes zeigten, dass die Konsortialführerin die von der FFG zur Anweisung gebrachten Förderungsbeträge an die einzelnen Konsortialnehmer, wie in der nachstehenden
Tabelle skizziert, überwiesen hat.
Projekt "Kühle urbane Lebensräume für eine resiliente Gesellschaft"
Auszahlungen von Fördermittel an die einzelnen Konsortialpartner [€]
Partner
1. Rate
2. Rate
3. Rate
4. Rate
Gesamt
IKB AG
21.509,26
5.231,17
37.865,00
-4.562,58
60.042,85
Universität Innsbruck
34.274,91
31.235,72
37.300,00
22.080,37
124.891,00
Universität für Bodenkultur
19.585,66
15.679,13
23.549,00
11.629,21
70.443,00
Stadt Innsbruck
12.066,17
6.518,98
17.493,00
0,00
36.078,15
Gesamt
87.436,00
58.665,00
116.207,00
29.147,00
291.455,00
Überweisungsdatum
30.07.2020
30.08.2021
13.06.2022
27.11.2023
Gemäß der Kooperationsvereinbarung „cool-INN“ hat die Verwaltung und
Distribution der Fördermittel durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG als Konsortialführerin zu erfolgen. Diese war verpflichtet, erhaltene
Fördergelder ohne unnötigen Aufschub an die Projektpartner weiter zu
überweisen.
In diesem Kontext stellte der Stadtrechnungshof fest, dass zwischen den
Zahlungseingängen und den Zahlungsausgängen der einzelnen Fördermittel teilweise nennenswerte Zeitspannen von 21, 46, 32 und 24 Tage
lagen.
Des Weiteren wies der Stadtrechnungshof darauf hin, dass gemäß
Kooperationsvereinbarung die Fördergelder jeweils aliquot, entsprechend dem Verhältnis des jeweiligen Förderungsbetrages der Projektpartner zur Gesamtförderung, an die Projektpartner weiterzuleiten waren.
Der Vereinbarung zufolge waren für die Projektpartner maximale
Förderungsbeträge festgelegt: IKB AG € 71.783,00 (24,6 %), UIBK
€ 114.234,00 (39,2 %), BOKU € 65.351,00 (22,4 %) und Stadt Innsbruck
€ 40.087,00 (13,8 %).
Dahingehende Nachforschungen des Stadtrechnungshofes zeigten,
dass die für die Verwaltung und Distribution der Fördermittel zuständige
IKB AG von dieser vertraglich festgelegten Zahlungsmodalität teilweise
abwich.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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