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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf

- S.36

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Nach Einschätzung des Stadtrechnungshofes wurde von der IKB AG bei
der anteilsmäßigen Zuteilung der zweiten Auszahlungsrate in Höhe von
€ 58.665,00 auf die einzelnen Konsortialpartner irrtümlicherweise ein
unzutreffender Aufteilungsschlüssel herangezogen. Dies führte zu einer
ungleichen Mittelverteilung zwischen den Fördernehmern. Die IKB AG
zahlte bei zwei Projektpartnern um rund € 9.200,42 bzw. um ca.
€ 1.576,79 verminderte Fördermittel aus. Im Gegensatz dazu erhielten
die beiden anderen Fördernehmer um etwa € 8.239,04 und € 2.538,17
höhere Zuschüsse.
Im darauffolgenden Jahr hat die verantwortliche Konsortialführerin im
Rahmen der anteiligen Zuweisung der von der FFG ausbezahlten 3. Rate
in Höhe von € 116.207,00 dieses Versehen aus Sicht des Stadtrechnungshofes bereinigt. Die Zuschüsse der betreffenden Projektpartner
wurden entsprechend dem Verhältnis des jeweiligen Förderungsbetrages der Projektpartner zur Gesamtförderung angepasst.
Im Hinblick auf die aliquote Verteilung der 4. Auszahlungsrate (Endrate)
in Höhe von € 29.147,00 an die Konsortialpartner erkannte der
Stadtrechnungshof, dass die Stadt Innsbruck keine weiteren Fördermittel
mehr erhielt. Die FFG hat der Stadt Innsbruck für deren Mitarbeit am
kooperativen Forschungsprojekt „cool-INN“ Förderungsbeträge von
insgesamt € 36.078,15 zugeleitet. Wie bereits im Bericht ausgeführt, rief
der Stadtrechnungshof nochmals in Erinnerung, dass sich für die Stadt
Innsbruck bei von der FFG anerkannten städtischen Projektkosten von
€ 59.262,00 und einer 60 %-igen Förderquote ein Zuschuss von
höchstens € 35.557,20 rechnerisch ergab.
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG vereinnahmte ebenfalls zu viel
Fördergelder – in Summe mehr als € 4.562,58. Andererseits hat die IKB
AG die übermäßig beanspruchten Förderungsbeträge auf die anderen
Konsortialpartner aufgeteilt.
Aufgrund der oben genannten Feststellungen empfahl der Stadtrechnungshof der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG als Konsortialführerin,
bei zukünftigen Förderprojekten mit mehreren Fördernehmern verstärkt
auf die ordnungsgemäße Überprüfung der Fördermittelaufteilung sowie
auf die Einhaltung der festgelegten Zahlungsmodalitäten zu achten, um
Zahlungsverzögerungen und Fehlallokationen zu vermeiden.

8.2 Stadt Innsbruck
Geschäftsstelle für
Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6

Die Stadt Innsbruck war bei dem kooperativen Forschungsprojekt „Kühle
urbane Lebensräume für eine resiliente Gesellschaft (cool-INN)“ unter
anderem mit der damaligen Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung, die organisatorisch dem Büro des Bürgermeisters unterstellt
war, als Projektpartner beteiligt und tätig. Deren zentraler Aufgabenbereich im geförderten Projekt umfasste vorrangig das Arbeitspaket
„Partizipativer Stakeholder-Prozess“. Ziel war es, die Bevölkerung vor Ort
bei der Neugestaltung und Erhaltung von Lebensräumen mit einzubinden.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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