Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.37
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Darüber hinaus waren auch die städtischen Ämter für Grünanlagen und
Tiefbau der MA III bei spezifischen Aufgabenstellungen des Projektes mit
ihrer Fachexpertise unterstützend tätig.
Genehmigte GesamtDie Stadt Innsbruck hat laut abgeschlossenem Förderungsvertrag
projektkosten nach
Gesamtprojektkosten von € 66.813,00 für das Projekt „cool-INN“ veranKostenumschichtungen schlagt. Die Stadt Innsbruck plante anfangs für Personalkosten
€ 34.063,00, für Sachkosten € 22.500,00, für Drittkosten € 6.500,00 und
für Reisekosten € 3.750,00 ein.
Der Stadtrechnungshof machte darauf aufmerksam, dass im Verlauf des
Projektzeitraums Verschiebungen im Budget in einzelnen Kostenkategorien erfolgten. Gegenüber den im Förderungsvertrag ausgewiesenen
Planwerten wurden die Personalkosten und die Reisekosten zugunsten
der Drittkosten angepasst. Somit betrugen die überarbeiteten Budgetwerte für Drittkosten € 16.000,00 und für Personalkosten € 28.313,00.
Die Sachkosten blieben unverändert bei € 22.500,00. Reisekosten waren
nicht mehr vorgesehen.
Diese Kostenumschichtungen innerhalb der vorstehenden Kostenkategorien wurden im Rahmen der Zwischenberichte und des Endberichtes
der FFG erläutert und begründet.
Die Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung hat für das
kooperative Projekt „cool-INN“ Kosten von insgesamt € 59.262,00 mit der
Förderabwicklungsstelle FFG abgerechnet. Beinahe die Hälfte der anerkannten Gesamtprojektkosten entfiel auf Sachkosten in Höhe von
€ 27.851,00, rund 30 % auf Personalkosten in Höhe von € 17.211,00 und
etwa 24 % auf Drittkosten im Ausmaß von € 14.200,00.
Personalkosten
Eine Verifizierung der ausgewiesenen Personalkosten war dem Stadtrechnungshof mit den zur Verfügung gestellten Prüfunterlagen nicht
möglich. Feststellbar war für den Stadtrechnungshof, dass die städtische,
bezugsabrechnende Fachdienststelle der Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung für die am Forschungsprojekt „cool-INN“
beteiligten Bediensteten Stundensätze für das Jahr 2021 meldete. Detaillierte Berechnungsgrundlagen zu den Stundenlöhnen waren indes nicht
vorhanden.
In diesem Kontext merkte der Stadtrechnungshof ergänzend an, dass die
Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung im Vergleich zu
den im Vorjahr festgelegten Stundenlöhnen für die städtischen Mitarbeiter während des Projektzeitraums (01.02.2021 bis 31.01.2022)
inkongruente (geringere) Stundensätze für das Forschungsprojekt „coolINN“ verrechnete.
Des Weiteren hielt der Stadtrechnungshof fest, dass das veranschlagte
Stundenkontingent von 700 Projektstunden von den mitwirkenden
städtischen Bediensteten deutlich unterschritten wurde. Mehr als 274
Arbeitsstunden (- 39,21 %) wurden eingespart. Die beteiligten städtischen Dienststellen, allen voran die Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung, haben etwa 425 Dienststunden in das dreijährige
interdisziplinäre Forschungsvorhaben eingebracht.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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