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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf

- S.38

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Vor diesem Hintergrund bemängelte der Stadtrechnungshof, dass die
von einer Projektmitarbeiterin in nennenswertem Ausmaß, für das Projekt
„cool-INN“, geleisteten Arbeitsstunden nicht als förderungsfähige Personalkosten von der Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung bei der Förderabwicklungsstelle eingereicht wurden. Weder der
betreffende städtische Kostenrahmen, noch das vorgesehene Stundenkontingent, wurden zur Gänze ausgeschöpft. Der Stadtrechnungshof
erwähnte nochmals, dass auf die abgerechneten städtischen Personalkosten eine 25 %-ige Gemeinkostenpauschale aufgeschlagen werden
konnte. Die insgesamt anerkannten Personalkosten waren zu 60 %
förderfähig.
Sachkosten

Eine Einschau in die projektbezogenen Sachkosten zeigte, dass die
betraglich höchste Kostenposition ein Investitionskostenzuschuss für
einen Stromanschluss für eine temporäre Bühne der Veranstaltungsreihe
„Klimasalon“ war. Die Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung hat hierfür Kosten von € 20.848,79 samt pauschalem Gemeinkostenzuschlag mit der FFG abgerechnet.

Drittkosten

Die Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung hat im
Rahmen des Projekts „cool-INN“ Drittkosten im Ausmaß von € 14.200,00
bei der IKB AG bzw. FFG angemeldet.
Dazu zählten Aufwendungen in Höhe von netto € 12.000,00 für die
Organisation bzw. Koordination der Veranstaltungsreihe „Klimasalon“ im
Messepark, die von Mai bis August 2022 abgehalten wurde. Dafür wurde
eine Person als freie Mitarbeiterin mit einem wöchentlichen Stundenausmaß von rund 10 Stunden für neun Monate bei einer städtischen
Tochtergesellschaft mit Werkvertrag angestellt. Für die Durchführung
eines mehrtägigen Workshops für Kinder und Jugendliche durch einen
gemeinnützigen Verein fielen zusätzlich Ausgaben von netto € 2.200,00
an.

Budget- bzw.
Projektcontrolling

Empfehlung

In den förderbaren Kostenkategorien Personalkosten und Drittkosten
kam es gegenüber den genehmigten Planwerten (nach Kostenumschichtungen) teilweise zu erheblichen Minderausgaben. Im Detail lagen die
Projektkosten in diesen Kategorien um € 11.102,00 (- 39,21 %) und um
€ 1.800,00 (- 11,25 %) unter den präliminierten Budgetwerten. Im
Gegensatz dazu war bei den Sachkosten eine erwähnenswerte Budgetüberschreitung von € 5.351,00 (23,78 %) erkennbar. Somit reichte die
Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung bei der Förderabwicklungsstelle um € 7.551,00 (- 11,30 %) weniger förderfähige Projektkosten ein.
Entsprechend dem für das FFG-Projekt „cool-INN“ verbindlichen Kostenleitfaden waren von jedem Projektpartner die IST-Werte vollständig in
sogenannte Abrechnungstabellen einzutragen. Des Weiteren waren
diese Abrechnungstabellen zu unterfertigen. Die abgerechneten Kosten
wurden in Relation zum Kostenplan sowie zu den durchgeführten
Arbeiten beurteilt. Diese Abrechnungstabellen stellten die Basis für die
Prüfung und Feststellung der zustehenden Förderung dar. Die endgültige
Höhe der anerkennbaren Gesamtprojektkosten sowie der Förderung
wurden erst nach Abschluss des Vorhabens im Zuge der Rechnungsprüfung durch die FFG ermittelt.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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