Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.40
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In diesem Kontext fiel dem Stadtrechnungshof auf, dass im Rechnungsjahr 2020 auf dem städtischen Sachkonto „Entgelte für sonstige Leistungen“ im Rahmen des Förderprojekts „cool-INN“ negative Aufwendungen in Höhe von insgesamt - € 9.819,47 ausgewiesen wurden.
Recherchen dazu zeigten, dass die 1. Rate (Startrate) nach Abschluss
des Förderungsvertrages im Jahr 2020 von der FFG bzw. von der IKB
AG an die Stadt Innsbruck in Höhe von € 12.066,17 ausgezahlt wurde.
Diese Startrate hat das Büro des Bürgermeisters als anordnungsberechtigte Fachdienststelle auf der Haushaltsstelle 1/015030-728200
„Entgelte für sonstige Leistungen (GA)“ als negativen Aufwand vereinnahmt.
Der Stadtrechnungshof erkannte zudem, dass auch die im Jahr 2022 zur
Anweisung gebrachte dritte Rate in Höhe von € 17.493,00 ebenfalls als
negativer Aufwand (Ertrag) auf dem Sachkonto 728200 „Bürgerbeteiligung (GA)“ verbucht wurde.
Weitere Nachforschungen zur 2. Rate, die im Jahr 2021 von der
städtischen Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung bei
der Konsortialführerin IKB AG angefordert wurde, führten zu folgendem
Ergebnis: Die erstatteten Fördergelder in Höhe von € 6.518,98 hat die
Stabsstelle Büro des Bürgermeisters im Vergleich zu den zuvor
erhaltenen Fördermitteln dem Ertragskonto 2/015030+829000 Bürgerinnen- u. Bürgerbeteiligung, Sonstige Erträge gutgeschrieben.
Angesichts der aufgezeigten Unstimmigkeiten bei der Verbuchung der
vereinnahmten Fördergelder empfahl der Stadtrechnungshof dem Amt
für Organisation und Zukunftsfragen, künftig erhaltene Förderbeträge
(Zuschüsse) basierend auf dem Kontierungsleitfaden für Gemeinden und
Gemeindeverbände im Sinne einer einheitlichen Kontierung und
Verbuchung auf einem sachgerechten Ertragskonto auszuweisen.
Das Amt für Organisation und Zukunftsfragen der MA I sagte in der
abgegebenen Stellungnahme die Umsetzung der Empfehlung zu.
Optimierung der
Fördermittelabrechnung
–
Empfehlung
Eine stichprobenartige Einschau in die einzelnen städtischen Rechnungen, die im Rahmen des interdisziplinären Forschungsprojekts beglichen
wurden, zeigte, dass die damalige Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung bei der Förderabwicklungsstelle der Höhe nach zu
geringe förderbare Sach- und Drittkosten eingereicht hat.
Ein Grund dafür war, dass der FFG Aufwendungen mit einem Vorsteuerabzug von 100 % gemeldet wurden, anstatt nur mit dem für die städtische
Haushaltsstelle 1/015030-728200 „Entgelte für sonstige Leistungen
(GA)“ bzw. „Bürgerbeteiligung (GA)“ definierten Mischsteuersatz von
30 %. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des nicht rückzahlbaren Zuschusses war folglich zu niedrig. In weiterer Konsequenz erhielt
die Stadt Innsbruck für ihre anerkannten Sach- und Drittkosten zu geringe
Förderungsbeiträge.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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