Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.42
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Die einstige Leiterin der Stabsstelle Büro des Bürgermeisters beendete
ihr Beschäftigungsverhältnis zur Stadt Innsbruck im Jahr 2023 und stand
somit für Auskünfte nicht mehr zur Verfügung. Auch die Nachfolgerin hat
zwischenzeitlich die Dienststelle gewechselt und war zum Zeitpunkt der
Prüfungseinsicht im Büro des ersten Vizebürgermeisters tätig.
Der Stadtrechnungshof ersuchte um diese schriftlichen Verfügungen des
damaligen Bürgermeisters für die anordnungsberechtigten Bediensteten
der besagten Stabsstelle sowie der Leiterin der Geschäftsstelle für
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. In Antwort darauf teilte die aktuelle
Leiterin des Büros des Vizebürgermeisters mit, dass keine entsprechenden Unterlagen mehr vorhanden seien. Es wurde jedoch auch mitgeteilt,
dass für die damalige Stabsstellenleiterin und für die ehemalige
Geschäftsstellenleiterin Unterschriftenermächtigungen nach § 46 MGO
verfügt worden seien. Des Weiteren wurde dem Stadtrechnungshof
berichtet, dass der seinerzeitige Bürgermeister die Anordnungsbefugnisse an der oben genannten Haushaltsstelle mündlich verfügt hat.
Resümierend merkte der Stadtrechnungshof kritisch an, dass künftig alle
Anordnungsbefugnisse sowie die Übertragung von Unterschriftsberechtigungen gemäß § 69 Innsbrucker Stadtrecht und § 46 der Magistratsgeschäftsordnung ausschließlich schriftlich dokumentiert werden sollten.
Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass sämtliche entsprechende Verfügungen nachvollziehbar archiviert werden, um rechtliche Risiken
zu minimieren und die Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltungsführung zu erfüllen.
Das Amt für Organisation und Zukunftsfragen der MA I teilte im Rahmen
des Anhörungsverfahrens mit, der Empfehlung des Stadtrechnungshofes
zu entsprechen.
9 Bürgerbeteiligungsprozess
Arbeitspaket
„Partizipativer
Stakeholder-Prozess
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6
Im Rahmen des Förderprojekts „Kühle urbane Lebensräume für eine
resiliente Gesellschaft“ war die Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung für das Arbeitspaket „Partizipativer StakeholderProzess“ zuständig. Hierfür wurden von der betreffenden Geschäftsstelle
500 Arbeitsstunden veranschlagt. Ergänzend merkte der Stadtrechnungshof an, dass zusätzlich noch 50 Stunden für das Arbeitspaket
„Projektmanagement“, weitere 50 Dienststunden für das Arbeitspaket
„Entscheidungsträger Stakeholder-Prozess & Monitoring“ sowie 100
Projektstunden für das Arbeitspaket „Evaluierung und Verbreitung der
Ergebnisse“ vorgesehen waren. In Summe hat die einstige Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung für das FFG-Projekt „coolINN“ 700 Dienststunden angesetzt, die auf zwei Mitarbeiter aufgeteilt
wurden.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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