Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf

- S.6

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Ausgaben dieses Jahres – 2025
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-6-

19.

MagIbk/61663/SP-BB-HU /1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HU-B10, Hungerburg, Bereich Höhenstraße 129
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HU-B5), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022

22.

MagIbk/91752/SP-PA-AL/1
Flächenwidmungsplanänderung
Arzl

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.

Beschluss (einstimmig):

23.

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.04.2025:

Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des Gemeinderates vom 28.05.2025

23.1

MagIbk/94157/GR-AT/69/2025

Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
20.

MagIbk/90775/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan Nr. WI-B59, Wilten, Bereich Leopoldstraße 43 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI-B2), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.06.2025:

Stadt Innsbruck, Website, Geschäftsgegenstände, Anträge und
Anfragen für BürgerInnen sichtbar
machen (GR Zanon, BA)
Beschluss (bei Abwesenheit von GRin Tomedi; einstimmig):
Beiliegender von GR Zanon, BA und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 28.05.2025 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
23.2

Spielplatz hinter dem Haus Schützenstraße 64, Reinigung Sandkasten (GR Happ)

Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
21.

MagIbk/104259/SP-VO-AH/1
Aufhebung der Verordnung bezüglich Örtlicher Bauvorschriften
laut § 19 TBO 1998, Wilten, Bereich zwischen Fritz-Pregl-Straße,
Schöpfstraße, Peter-Mayr-Straße
und Freisingstraße

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
17.06.2025:
Die oben genannte Verordnung wird im Bereich zwischen Fritz-Pregl-Straße, Schöpfstraße, Peter-Mayr-Straße und Freisingstraße aufgehoben.

GR-Sitzung926.
26.06.2025
20°

MagIbk/94157/GR-AT/70/2025

Der von GR Happ und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am
28.05.2025 eingebrachte Antrag wird von
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc a limine zurückgewiesen, weil er keine Angelegenheit
des eigenen Wirkungsbereiches betrifft.
23.3

MagIbk/94157/GR-AT/71/2025
Stadtmagistrat, Maßnahmen zur
Steigerung der Gesundheit der
MitarbeiterInnen (GR Happ)

Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GRin Tomedi; gegen FPÖ, TURSKY, KPÖ,
FRITZ und ALI, 17 Stimmen):
Beiliegender von GR Happ und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 28.05.2025 eingebrachte Antrag
wird dem Inhalt nach abgelehnt.